Kamin in der Wohnung – romantisch oder gefährlich?

Ein Kaminfeuer ist für viele der Inbegriff der Gemütlichkeit. Gerade an trüben und dunklen Tagen wärmt das Kaminfeuer und verströmt eine tolle und kuschelige Atmosphäre. Doch haben sich in letzter Zeit kritische Stimmen zu Wort gemeldet, die vor allem die Feinstaubentwicklung der Kamine und die damit verbundenen Belastungen der eigenen Wohnung und der Wohnumgebung kritisieren. Die Partikel, welche beim Verbrennen entstehen sind gesundheitsgefährdend und können Allergien oder Krebs auslösen. Wenn einfach ein paar Dinge berücksichtigt werden, kann sich einem schönen Kaminfeuer aber niemand entziehen.

Schon beim Anmachen des Feuers können Fehler begangen werden, die übermäßige Belastungen auslösen. Deshalb ist es wichtig beim Anbrennen eine geringe Menge Holz zu nutzen. Das Anbrennholz sollte auch kleiner sein als die Scheite, die später verbrannt werden können. Erst wenn das Anmachholz richtig brennt, sollte nachgelegt werden. Verbrennt das Holz nämlich nicht schnell genug, können unverbrannte Teilchen die Umgebungsluft beeinträchtigen und sich auf die Atemwege legen.

Beim Verbrennvorgang wirkt sich auch die Restfeuchte des Holzes auf die Gasentwicklung aus. Nur Holz, welches rund zwei Jahre trocken gelagert wurde, sollte genutzt werden. Es ist gesetzlich sogar verboten Holz zu verbrennen, dass eine erhöhte Restfeuchte von 25 Prozent ausweist. Der Staubgehalt ist extrem gesundheitsgefährlich.

Wer seinen Kamin zum Beheizen der Wohnung nutzt, wird besonders viel Wert auf eine langen Brennvorgang legen. Briketts sind in dieser Hinsicht sehr zu empfehlen. Aber nur in Öfen, die für den Gebrauch ausgelegt sind, sollten die Presslinge verwendet werden. Lesen Sie dazu die technischen Informationen der Anlage oder fragen Sie ihren Schornsteinfeger.

2010 wurden vom Gesetzgeber Richtlinien erlassen, die den Grenzwert der Heizungsanlagen auf 150 mg Feinstaub pro Kubikmeter und 4 g Kohlenmonoxid pro Kubikmeter festlegen. Öfen, die darüber liegen müssen bald ausgetauscht werden. Spätestens 2024 müssen alle Kamine, welche diese Grenzwerte nicht einhalten umgerüstet oder ausgetauscht werden. In der Datenbank des Industrieverbandes Haus-, Heiz-, und Küchentechnik (HKI) finden sich Ofentypen, welche die Emmissionsgrenzen einhalten. Die Datenbank wächst beständig.

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