Möbelkauf & Recht – Verzögerte Lieferung

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„Was soll das heißen, Sie brauchen noch etwas Zeit? Wir warten jetzt schon mehr als vier Monate auf die neuen Möbel. Von wegen in 6 Wochen seien sie da… Wie lange soll das noch so gehen? Wissen Sie was? Mir reichts!“ Wütend knallt Robert das Telefon auf den Tisch und beschließt, diesem unverschämten Möbelhändler nun endgültig das Handwerk zu legen.

Doch wie geht man in einem solchen Fall am besten vor? Welche Rechte haben Sie als Möbelkäufer und was sieht der Gesetzgeber vor?

 

Lieferdatum exakt festlegen

Vereinbaren Sie beim Kauf eines Möbelstücks mit dem Händler soweit möglich ein präzises Lieferdatum. Wenn der Händler nicht bereit ist, ein fixes Datum zu benennen, sollten er zumindest die Kalenderwoche, in der die Lieferung ankommen soll, festlegen. Diese Zusage des Händlers halten Sie am besten schriftlich fest, so dass Sie bei etwaigen Lieferverzögerungen rasch handeln können und auch rechtlich auf der sicheren Seite sind.

Denn sollte die Lieferung bis zum vereinbarten Termin noch nicht bei Ihnen eingetroffen sein, können Sie nach Ablauf der Frist vom Kauf zurücktreten.

 

Nachfrist setzen

Wurde das Lieferdatum beim Möbelkauf nicht exakt formuliert, müssen Sie den entsprechend vereinbarten Zeitraum abwarten. Ist dieser verstrichen, sollten Sie dem Händler zunächst eine Mahnung zusenden, in der Sie ihm eine Nachfrist gewähren. Die Empfehlungen im Hinblick auf die Dauer der Nachfrist lauten folgendermaßen: Wählen Sie die Nachfrist in Abhängigkeit zur zunächst vereinbarten Lieferfrist und zwar deutlich kürzer. Laut Expertenrat ist eine Nachfrist im Rahmen von zwei bis drei Wochen völlig legitim. Auf keinen Fall müssen Sie sich auf eine Nachfrist von vier Wochen festlegen lassen, so ein Urteil des Bundesgerichtshofes.

 

Beweise sichern

Grundsätzlicher Tipp: Achten Sie darauf, alles schriftlich festzuhalten und aufzubewahren beziehungsweise bei Briefverkehr ein Einschreiben mit Rückschein zu versenden. So haben Sie im Fall eines drohenden Rechtsstreites gleich alle Unterlagen parat.

 

Rücktritt

Doch bis vor Gericht muss es erstmal nicht gehen. Ist der Händler auch nach Ende der Nachfrist in Verzug können Sie vom Kauf zurücktreten und müssen keine weitere Fristverlängerung akzeptieren.

 

Schadenersatz fordern

Falls Ihnen aber allmählich wirklich der Kragen platzt, können Sie den Gang zum Anwalt dennoch unternehmen und den Händler zumindest im Hinblick auf die materiellen Einbußen durch die Lieferverzögerung auf Schadenersatz verklagen. Wie die Chancen in einem solchen Rechtsstreit für Sie stehen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Möbelkauf – Was tun bei beschädigter Ware?

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Eigentlich sollte es nicht passieren, aber hin und wieder kommt es leider vor: Sie haben gerade ein neues Möbelstück erworben und zuhause stellen Sie fest, dass es fehlerhaft ist. Beim Aufbau fehlen wichtige Teile, die Farbe weicht enorm vom Ausstellungsstück ab oder die Liegeposition beim Relaxsessel funktioniert nicht. Unabhängig von der Art der Mängel sollten Sie sich sofort an den Verkäufer wenden. Nun stehen zwei Erstattungsvarianten zur Auswahl. Zum einen kann im Rahmen einer Nachbesserung der Fehler vom Verkäufer behoben werden. Oder aber der Verkäufer ersetzt die beschädigte Ware durch ein Exemplar ohne Mängel. In diesem Fall spricht man von Nachlieferung.

 

Egal ob Nachbesserung oder Nachlieferung – sämtliche Kosten müssen vom Verkäufer übernommen werden. Bei einer Nachlieferung darf das zweite Exemplar nicht wieder fehlerhaft sein. Sollte es ebenfalls Mängel aufweisen, können Sie vom Kauf zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Die Nachbesserung sollte selbstverständlich beim ersten Mal erfolgreich sein. Wie viele Nachbesserungsversuche dem Käufer zugemutet werden können, ist rechtlich nicht festgelegt und wird im Einzelfall entschieden. Mehr als drei Nachbesserungsversuche wurden bisher rechtlich allerdings noch nie anerkannt. Verbleiben die Mängel trotz Bemühens des Verkäufers, sehen Ihre Rechte wie folgt aus: Sie können vom Vertrag zurücktreten oder die Ware preisgünstiger behalten. Für letzteres sollten Sie sich nur entscheiden, wenn es sich tatsächlich eher um kleine Mängel handelt und Sie ein vergleichbares Stück zu ähnlichen Konditionen nicht mehr erhalten werden.

 

Auf keinen Fall sollten Sie sich nach einer aufwändigen Suche nach geeigneten Möbeln sofort mit dem Kaufobjekt zufriedengeben. Wenn Mängel vorliegen, wenden Sie sich umgehend an den Verkäufer und bleiben Sie beharrlich, bis eine für Sie akzeptable Lösung gefunden wurde. Dies ist Ihr gutes Recht und der Aufwand lohnt sich allemal, wenn Sie längere Zeit Freude an Ihrem neuen Möbelstück haben möchten.

 

 

Möbelkauf im Internet

Möbelkauf im Internet

Konstantin Gastmann / Pixelio

Jahr für Jahr feiert die Möbelbranche neue Umsatzrekorde. Kein Wunder auch, denn noch nie war der Möbelkauf einfacher! Klar im Vorteil ist, wer Zugang zum Internet hat. Recherche, Preisvergleich, Kauf, Finanzierung –  all das und noch viel mehr lässt sich mittlerweile bequem per Mausklick erledigen. Jederzeit und (fast) an jedem Ort. Ladenschluss spielt dabei keine Rolle, denn ein Onlineshop hat für Sie i.d.R. 24 Stunden am Tag geöffnet.
Was aber gilt es für einen erfolgreichen Möbelkauf im Internet zu beachten? Folgende Tipps helfen Ihnen, gängige Fallen zu umgehen und gleichzeitig Zeit und Kosten zu sparen.

1. Nutzen Sie die digitalen Möglichkeiten!
Na klar, Anfassen und Ausprobieren ist im Internet kaum möglich. Auf der anderen Seite bietet das Internet mehr Gestaltungsmöglichkeiten als beispielsweise ein Möbelkatalog. Schauen Sie sich  ein Möbelstück z.B. in 3D an, drehen und wenden Sie es per Mausklick oder prüfen Sie mithilfe der Zoomfunktion die Qualität von Scharnieren, Schrauben, Griffen oder anderen Applikationen. Daneben bieten einige Shops visuelle Planungsmöglichkeiten, z.B. um einen Raum oder die neue Küche virtuell einzurichten.

2. So suchen Sie zeit- und kostensparend!
Das Internet bietet hervorragende Möglichkeiten, um sich einen Marktüberblick zu verschaffen. Wer sich bereits sicher ist, was er will, der kommt schnell und einfach zum Ziel, in dem er in das Suchfeld eines Onlineshops alle bekannten Eigenschaften des gesuchten Möbelstücks eintippt (z.B. Schrank, hellbraun, Landhausstil). Je nachdem, wie gut der Onlineshop sortiert ist, wird er Ihnen dann sehr konkrete Ergebnisse anzeigen. Wer sich inspirieren lassen will, der kann sich in professionellen Onlineshops durch verschiedene Filter klicken (z.B. indem er sich zunächst alle Schränke anzeigen lässt und diese dann nach den gewünschten Kriterien wie Farbe, Preis und Material filtert). Stellen Sie auf jeden Fall auch einen Preisvergleich an, um das günstigste Angebot zu erfahren.

3. Machen Sie, wenn nötig, von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch
Um Sie im Internet vor Fehlkäufen zu bewahren, gewährt der Gesetzgeber Ihnen ein 14tägiges Rückgabe- und Umtauschrecht. D.h. Sie kaufen im Grunde ohne Risiko und können das Möbelstück bei Nichtgefallen innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung wieder zurückschicken.

4. Geben Sie auf Ihre persönlichen Daten Acht!
Wenn Sie im Internet eine Bestellung abschließen, dann achten Sie darauf, dass Ihre Daten unter keinen Umständen von Dritten abgefangen werden können. Nutzen Sie für den Datentransport daher eine sichere SSL-Verschlüsselung, die Sie u.a. daran erkennen, dass die Internetadresse nicht, wie sonst üblich, mit „http“ anfängt, sondern mit „https“.
Umfassende Informationen zum Thema „Einkaufen im Internet“  finden Sie beim Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik unter der Adresse www.bsi-fuer-buerger.de  und dem Reiter „Wie bewege ich mich sicher im Netz?“.

Die wichtigsten Prüfzeichen für Möbel

die wichitgsten Prüfzeichen für MöbelWer beim Möbelkauf keinen Fehler machen will, der ist gut beraten, sich hinsichtlich der unterschiedlichen Qualitätssiegel und Prüfzeichen auszukennen, die wichtigsten finden Sie nachfolgend:

Das Goldene M
Das Goldene M, welches von der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel vergeben wird, ist wohl eines der bekanntesten Qualitätssiegel für Möbel überhaupt. Um das Siegel für ein Produkt verwenden zu dürfen, muss dieses zahlreichen, in unabhängigen Prüflabors durchgeführten Tests unterzogen werden. Mithilfe dieser Tests werden z.B. die Haltbarkeit, Fertigungsqualität und Produktstabilität überprüft, ebenso werden eingehaltene Schadstoffgrenzen kontrolliert. Das Goldene M wird an Wohn- und Schlafzimmermöbel, Küchen– und Badezimmermöbel, Kinder- und Jugendmöbel, Polstermöbel und auch an Schulmöbel vergeben.

Blauer Engel
Der Blaue Engel ist das Umweltzeichen des Umweltbundesamtes. Es wird für verschiedene Produktgruppen vergeben, bei Möbeln allerdings nur für Produkte aus Holzwerkstoffen. Der Blaue Engel weist für die jeweiligen Produktgruppen die schadstoffarmen Varianten aus. Schadstoffarm heißt allerdings nicht schadstofffrei – d.h. auch mit dem Blauen Engel ausgewiesene  Möbelstücke können Schadstoffe enthalten.

CE-Zeichen
Das CE-Zeichen ist das Handelszeichen für Produkte, die innerhalb der europäischen Union verbreitet werden. Trotz der weiten Verbreitung ist das CE-Zeichen als Qualitätssiegel wenig aussagekräftig, da es vom Hersteller bereits verwendet werden darf, wenn er nach eigener Prüfung davon überzeugt ist, dass sein Produkt allen zu erfüllenden EU-Verordnungen entspricht.

Din-Zeichen
DIN-Normen werden anhand technischer Anforderungen festgelegt, die ein Produkt erfüllen muss. Die Anforderungen beziehen sich z.B. auf die verwendetet Materialstärke oder die Einhaltung einheitlicher Maße. Da der Hersteller aber, ähnlich wie beim CE-Zeichen, die Normprüfung seiner Produkte eigenständig durchführen darf, ist auch das Din-Zeichen nicht besonders aussagekräftig.

GS-Zeichen
Das GS-Zeichen wir von zugelassenen Prüfstellen (z.B. TÜV) vergeben, nachdem an dem zu prüfenden Produkt gesetzlich festgeschriebene technische, mechanische und allgemeine Sicherheitsprüfungen durchgeführt wurden. Das GS-Zeichen findet man auf Gartenmöbeln, Kücheneinrichtungen, Bürostühlen, Klappbetten, Etagenbetten und Kindermöbeln. Es wird niemals alleine verwendet, sondern immer nur in Verbindung mit dem Zeichen der jeweiligen Prüfstelle.

Öko-Tex Standard 100 – Textiles Vertrauen
Das Zeichen wird von 18 Prüfinstituten weltweit vergeben, 4 davon in Deutschland. Neben Textilien allgemein, bezieht es sich auch auf Möbelstoffe und Heimtextilien. Anforderungen sind, dass ein Produkt keine allergenen oder krebserregenden Stoffe enthalten darf und die geprüften Textilien zudem eine bestimmte Schadstoffgrenze unterschreiten. Um die Einhaltung zu überprüfen, werden immer wieder Stichproben durchgeführt.

Europäisches Umweltzeichen „Euro-Blume“
Das Umweltzeichen „Euro-Blume“ wird vom Umweltbundesamt vorwiegend für Küchengeräte wie Geschirrspüler vergeben, bei denen im Herstellungsprozess festgelegte Richtlinien zu Boden-, Wasser- und Luftverschmutzung sowie zum Abfallaufkommen und Energie- und Ressourcenverbrauch eingehalten wurden.