Kann man den Hauskauf steuerlich absetzen?

Wer ein Haus kaufen will, muss in den meisten Fällen ordentlich investieren. Auch wenn die Kreditzinsen niedrig sind, kommen erhebliche finanzielle Aufwendungen auf den Käufer zu. Doch gibt es neben günstigen Krediten der KfW-Bank auch weitere staatliche Anreize, um Hauskäufer zum Beispiel über Steuernachlässe indirekt zu unterstützen? Und wenn ja, kann jede/r neue Eigentümer/in den Hauskauf steuerlich absetzen? Der Haus- und Grundbesitzerverein kann Ihnen bei rechtlichen, baulichen und steuerlichen Fragen mit seinen ausgewiesenen Experten helfen. Bei der Wahl der richtigen Finanzierung unterstützt Sie der Interessenvertreter und eröffnet Möglichkeiten, an die Sie bisher nicht gedacht haben. Für eine verbindliche Beratung zu steuerlichen Fragestellungen, lohnt es sich dennoch einen Steuerberater aufzusuchen. Dieser kann Ihnen schon vor dem Kauf sinnvolle Hinweise zur Rechungslegung und Auftragserteilung geben, damit ein Hauskauf bei der Steuer berücksichtigt werden kann.

Kann man den Hauskauf steuerlich absetzen

Die kurze und knappe Antwort lautet: Jein. Wenn sie in dem Haus selber wohnen möchten, können Sie den Hauskauf steuerlich nicht absetzen. Hier stehen Ihnen einige staatliche Förderprogramme zur Verfügung, um die Baufinanzierung optimal zu gestalten. Kaufen Sie ein Haus, welches vermietet werden soll, können alle im Zusammenhang mit dem Kauf anfallenden Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Über mehrjährige Abschreibungen können Sie Ihre Steuerlast drücken. Auch die laufenden Kosten können bei der Steuererklärung angegeben werden.

Unter dem Stichwort „Absetzung für Abnutzung“ können Sie den Hauskauf steuerlich absetzen. 2 % des Kaufpreises sind dafür bis zu 50 Jahre anrechenbar. Der Preis des Grundstücks ist aber außen vor zu lassen, es zählt nur der reine Gebäudewert. Für Häuser die vor 1925 erbaut wurden, können sogar 2,5 % über 40 Jahre abgeschrieben werden. Neubauten sind seit 2006 in diese Verordnung eingebunden. Häuser mit Anliegerwohnung werden anteilig in die Steuererklärung einbezogen.

Auch die Maklerkosten können Eigentümer, die vermieten wollen, nach dem Hauskauf steuerlich absetzen. Generell lässt sich auch der Stundenlohn der Handwerker, die für Reparaturen oder Umbauarbeiten am Haus beschäftigt sind, steuerlich geltend machen.