Haus- und Grundbesitzerverein als Interessenvertreter der Eigentümer

Über 130 Jahre Erfahrung hat der Haus- und Grundbesitzerverein in der Interessenvertretung der unterschiedlichen Haus- und Grundeigentümer aufzuweisen. Der Verband setzt sich für die unumschränkte Nutzung des Haus- und Grundeigentums ein. Er vertritt dabei

  • Eigentümer, die in ihren eigenen vier Wänden selbstbestimmt leben wollen,
  • Personen, die Wohneigentum als Altersvorsorge betrachten,
  • und Investoren, die vermietetes Eigentum als Kapitalanlage sehen.

Die Eigentümer-Schutzgemeinschaft Haus und Grund ist föderal strukturiert. Den 22 Landesverbänden sind über 900 Vereine angeschlossen. Der Haus- und Grundbesitzerverein weist eine starke örtliche Präsenz aus und steht den Eigentümern mit Rat und Tat vor Ort zur Seite.

Eigentümer, die Mitglied im Haus- und Grundbesitzerverein sind, können Rat in juristischen und wirtschaftlichen Fragen suchen. Wohneigentumsbesitzer erhalten für ihren Mitgliedsbeitrag, der in den Vereinen festgelegt wird, Informationen zu den Themenbereichen

  • Recht und Steuern,
  • Vermieten und Verwalten,
  • Bauen und Renovieren,
  • Technik und Energie.

Haus-und Grundbesitzerverein als Lobbyist im politischen Berlin

Der Haus- und Grundbesitzerverein nimmt in seiner politischen Arbeit Einfluss auf die Gesetzgebung. Die Grundsteuer ist für viele Kommunen eine willkommene Einnahmequelle. Die Hebesätze werden von den Gemeinden selbst bestimmt. Haus und Grund setzt sich dafür ein, dass Grundstücke aufkommensneutral und einfach besteuert werden. Einer Erhöhung der Hebesätze um die Einnahmesituation der Gemeinden zu verbessern, steht der Verein skeptisch gegenüber.

Auch bei der Diskussion um energetische Modernisierungen der Bestandswohneinheiten setzt sich der Haus- und Grundbesitzerverein für die Interessen der Eigentümer ein. Mit der Pauschalansage, dass 40% der Energie in Gebäuden verbraucht wird, schwingen Modernisierungsbefürworter die Sanierungskeule. Haus und Grund rechnet vor, dass aus diesen 40 % der Anteil der Nichtwohngebäude herausgerechnet werden müssten. Auch weist der Verein darauf hin, dass durch energetische Sanierungen der Sromverbrauch der Wohnungen nicht beeinflusst werden könne. Also auch dieser Betrag muss abgezogen werden. So zeigt sich, dass nur 24,6 % des gesamten Energieaufwandes durch Raumwärme und Warmwasser verbraucht werde. Am Ausstoß von Kohlendioxid haben Wohngebäude einen Anteil von 13,5 %. Wodurch die massiven Investitionsaufgaben von Vermieterseite plötzlich in einem anderen Licht erscheinen. Den Mieter wird es jedenfalls freuen.

 

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