Ist ein Vorvertrag beim Hauskauf sinnvoll?

Wer ein Haus kauft, schließt ein Rechtsgeschäft mit weitreichenden finanziellen und rechtlichen Folgen ab. Deshalb ist ein Kaufvertrag zwingend schriftlich und notariell zu schließen. Ein Vorvertrag beim Hauskauf muss nicht zwangsläufig notariell beurkundet werden. Es ist aber auch kein Schriftstück, welches auf gegenseitigen Vertrauen beruht. Es verspricht vielmehr beiden Vertragspartnern, dass Geschäft bis zu einem festen Termin abschließen zu wollen.

Nachdem der Vorvertrag beim Hauskauf unterschrieben wurde, darf die Immobilie an keinen anderen Interessenten verkauft werden. Der Käufer darf sich auch nicht vom Kauf zurückziehen. Bei einem einseitigen Vertragsbruch kann vor Gericht auf Erfüllung des Vertragsinhaltes geklagt werden. Ohne Vorvertrag ist es beiden Parteien gestattet, den Kauf bzw. Verkauf abzusagen. Wenn nötig auch noch beim Notar.

Ein Vorvertrag beim Hauskauf kann nur gelöst werden, wenn im Vertragswerk Mittel und Wege, beispielsweise eine Schadensersatzzahlung festgelegt worden sind. Treten schwerwiegende Gründe wie die Zerstörung des Hauses durch Naturkatastrophen oder Unfälle auf oder verstirbt einer der Vertragspartner, verliert der Vorvertrag an Gültigkeit.

Ein Vorvertrag beim Hauskauf vermindert Risiken auf beiden Seiten 

Es kann sich als sinnvoll herausstellen, einen Vorvertrag beim Hauskauf abzuschließen, wenn die Finanzierung des Vorhabens noch nicht gesichert ist oder anderweitige Gründe den Abschluss des Hauptvertrages noch nicht möglich machen. Bedenken Sie aber immer, dass ein Vorvertrag keine Reservierung der Immobilie darstellt sondern eine feste Kaufabsicht nach sich zieht. Wer nur das Haus in seinen Favoritenkreis aufnehmen möchte und sich weiterhin andere Objekte anschaut, ist mit einem derartigen Vertragswerk schlecht beraten.

In einem Vorvertrag zum Hauskauf sollten mindestens die Punkte Vertragspartner, Kaufgegenstand, Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten und Rücktrittsklausel enthalten sein. Der Vorvertrag verliert seine Gültigkeit, wenn der Hauptvertrag unterschrieben wurde.