Gewährleistung auch bei Insolvenz des bauausführenden Unternehmens

Ein Haus zu bauen ist eine komplexe Angelegenheit, bei der trotz größter Sorgfalt Fehler passieren können. Wer sein Haus in Eigenleistung aufbaut, muss sich bei baulichen Mängeln selbst in die Pflicht nehmen. Doch die Wenigsten können handwerklich und zeitlich einen Hausbau bewerkstelligen und beauftragen ein Bauunternehmen. Doch auch hier lassen sich Baufehler selten vermeiden. Oft zeigen sich die Folgen einer mangelhaften Bauausführung erst nach Monaten oder Jahren. Damit Bauherren eine Garantie auf ihr neues Haus haben, hat der Gesetzgeber eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren nach Bauabnahme festgelegt.

Entdeckt der Bauherr innerhalb des Zeitraums einen Mangel, kann er ihn bei dem bauausführenden Unternehmen anzeigen und Nachbesserungen verlangen. Ist das Unternehmen umgezogen, insolvent gegangen oder haben sich die Eigentumsverhältnissen verändert, kann das Probleme bereiten. Doch Bauherren müssen nicht verzweifeln, auf dem Schaden bleiben sie in den wenigsten Fällen sitzen. Um das Unternehmen ausfindig zu machen, hilft ein Blick in das Internet oder das Handelsregister, in dem jede Firma mit Sitz verzeichnet ist. Auch ist dort festgehalten, wenn sich die Rechtsform des Unternehmens geändert hat. Für den Bauherren ergeben sich aus diesem, meist aus steuerlichen Gründen, durchgeführten Wechsel keine Nachteile. Denn der Gesetzgeber hat zum Schutz der Bauherren umfangreiche Schutzvorschriften erlassen, so dass die Mängel vom Folgeeunternehmen beseitigt werden müssen.

Auch kann es sein, dass das Bauunternehmen aus Altersgründen nicht weitergeführt wird. Dann wird dies im Handelsregister mit dem Vermerk „Liquidation“ angezeigt. Dies bedeutet, dass die laufenden Geschäftsvorfälle von einem Liquidator zu Ende geführt wreden. An diesen sollten sich Bauherren wenden. Hat das Unternehmen Insolvenz angemeldet, ist nicht alles verloren. Das Unternehmen ist dann zwar wirtschaftlich nicht mehr existent, aber ein Insolvenzverwalter versucht die laufenden Geschäftsvorgänge zu beenden. Allerdings ist dieser bemüht finanzielle Ansprüche Dritter zu befriedigen. Ob da bauliche Mängel als dringend angesehen werden, kann nur von Fall zu Fall bewertet werden. Wer vor Vertragsunterzeichnung das Werk von unabhängigen Bausachverständigen prüfen lässt, hat bessere Chancen auf solche unvorhergesehenen Fälle zu reagieren. Wer nämlich eine Gewährleistungssicherheit vertraglich regelt, ist auf der sicheren Seite.

Teurer Hausbau erfordert günstigen Betrieb

Wer dieser Tage plant Bad kann man heute von einer rund 15%-igen Preissteigerung über die letzten fünf Jahre sprechen. Parallel dazu ist auch das Fachpersonal in der Baubranche teurer geworden. Sowohl die Bauunternehmer selbst als auch deren Kunden, also die Bauherren, müssen heute weitaus mehr Geld für geschultes Fachpersonal ausgeben als noch vor einigen Jahren. Viele Arbeiter am Bau sind heute besser geschult und verlangen daher ein höheres Salär. Darüber hinaus ist es dieser Tage nicht mehr möglich so genannte Billigarbeitskräfte wie Anfang der 90er-Jahre am Bau zu beschäftigen. Die Kontrollen seitens des Arbeitsamtes wurden strenger und damit wagt es heutzutage kaum mehr ein Bauunternehmer einen seiner Arbeiter schwarz zu beschäftigen.

Bei all den Preiserhöhungen, Investitionskosten und Lohnunterschieden zu früheren Jahren vergessen viele angehende Hausbesitzer bei der Planung ihres Eigenheims darauf, dass auch das Erhalten eines Hauses Geld kostet. Aus diesem Grund sollte man bereits bei der Planung bzw. beim Bau selbst Maßnahmen ergreifen um die Kosten der Erhaltung eines Hauses (Stichwort Betriebskosten) in einem gewissen Rahmen zu halten. Eine wichtige Maßnahme hierbei ist es beim Bau auf eine gute Wärmedämmung zu achten und in dieser Sache auch entsprechend zu investieren. Verabsäumt man es sein Eigenheim entsprechend gut zu dämmen können sehr hohe Kosten beim Heizen entstehen. In weiterer Folge sollte man sich dann auch überlegen in welches Heizsystem man investieren will. Als kostengünstige Optionen kommt hier beispielsweise eine Pelletsheizung mit entsprechend großem Pelletskessel in frage. Zwar sind Pelletsheizung und Pelletskessel in der Anschaffung noch relativ teuer, jedoch amortisiert sich die Investition bereits nach wenigen Jahren. Ein weiterer Vorteil einer Pelletsheizung ist jener, dass diese im Betrieb auch relativ wenig Strom verbraucht und somit in doppelter weise sparsam ist. Als ebenfalls sparsame Alternative zu einer Pelletsheizung kann man auch den Kauf einer Hackschnitzelheizung ins Auge fassen.

Carport Anbau

Vor einem Marder oder vor anderen Tieren bietet ein Carport zwar nur wenig Schutz, doch er hat den Vorteil, dass einem Auto durch die Durchlüftung ein besseres Klima geboten wird. Bei einer Massiv-Garage wird das betriebswarme Fahrzeug einfach abgestellt und das Tor der Garage wird geschlossen. Im Anschluss kühlt das Fahrzeug, es entsteht die Wasser-Kondensation und schon kommt es zu defekten Dichtungen und Rostschäden.

Die Dachform

(CC BY 2.0) by schoschie – flickr.com

Es gibt unterschiedliche Unterstellbauten und das Satteldach hat bei dem Carport Anbau doch entscheidende Vorteile. Zum einen ist diese bewährte Form des Daches sehr wasserabweisend, denn es sammelt sich kein Stauwasser an. Diese Problematik besteht bei einem Flachdach. Zusätzlich ergibt sich in der Dachspitze noch eine weitere Stellfläche, welche als zusätzlicher Lagerraum mit einer Leiter genutzt werden kann.

Den Carport richtig planen

Genau wie bei anderen Bauvorhaben spielt die Planung eine große Rolle und sie ist für das erfolgreiche Gelingen entscheidend. Wer einen Carport bauenmöchte, der sollte sich zunächst über die Größe im Klaren sein. Außerdem muss überlegt werden, welche Funktionen dieser beinhalten soll. Es muss überlegt werden, ob vielleicht auch noch ein Stellplatz für Roller oder Fahrräder vorhanden sein soll. Falls im Anschluss sämtliche Fragen geklärt sind, dann müssen die rechtlichen Voraussetzungen geprüft werden. Es gibt verschiedene Regelungen und dies je nach Bundesland. Dabei wird geregelt, ab welcher Größe und ob eine Baugenehmigung notwendig ist. Bei der Kommune erteilt die örtliche Bauverwaltung hierzu Auskunft. Die Standsicherheit ist dann der nächste Schritt. Für einen fertigen Bausatz gibt es bereits eine Typenstatik, die fertig berechnet ist. Bei einem eigenen Entwurf sollte besser ein Fachmann ans Werk. Wird ein Fertigbausatz verwendet, dann gibt es oftmals nur die Zulassung für eine geringe Schneelastzone. Ein Bausatz ist oft unterdimensioniert, wenn man in einem schneesicheren Gebiet wohnt. Wenn dann auch dies alles geklärt ist, dann ist der Unterbau dran. Bei vielen Herstellern heißt es, dass ein Fundament benötigt wird. Auch die Entwässerung ist ein wichtiges Thema, das geklärt werden sollte. Aus versiegelten Flächen ist Wasser in der Regel mit Kanalgebühren verbunden und dies ist ähnlich wie bei einem Wohnhaus. Damit Beiträge gespart werden, sollte das Wasser in einer Zisterne aufgefangen werden. Dann wird nur noch Werkzeug und handwerkliches Geschick benötigt.