Welche Notarkosten beim Hauskauf auf Sie zukommen

Eine Immobilie können Sie in Deutschland nur mit einem notariellen Kaufvertrag erwerben. Welche Notarkosten beim Hauskauf auf Sie zukommen, erfahren Sie im folgenden Artikel. Die Kosten beziehen sich auf den vereinbarten Hauspreis und sollten vom Eigenkapital geleistet werden.

Wird der Kauf der Immobilie mit einem Kredit finanziert, verlangen die Banken ein Grundpfandrecht, dass im Grundbuch eingetragen wird. In den meisten Fällen handelt es sich hier um eine Hypothek auf das Haus oder eine Grundschuld. In beiden Fällen sichert sich die Bank, bzw. der Immobilienfinanzierer das Recht zu, auf ausstehende Zahlungen des Begünstigten zu reagieren. Beispielsweise kann der Gläubiger sein Geld über eine Zwangsversteigerung zurückerlangen, sollte der Kreditnehmer die Zahlungen nicht mehr begleichen können. Diese Eintragung kann in Deutschland aber nur von einem unabhängigen und überparteilichen Notar geleistet werden.

Die Notarkosten beim Hauskauf richten sich nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel, der für alle Notare in Deutschland gilt. Ein Preiswettbewerb findet aufgrund der Kostenordnung in diesem Bereich nicht statt. Obwohl die Notarkosten des Hauskaufes nicht mit dem Wert des Hauses linear steigen, lässt sich durchschnittlich eine Betrag von einem Prozent des Verkaufswertes anlegen. Hinzu kommen etwa 0,5 % des Hauspreises für Grundbuchkosten.

Nutzen Sie einen Online-Rechner um die Notarkosten des Hauskaufes zu ermitteln. Mit folgenden Posten müssen Sie rechnen:

  • Protokollierungsgebühr für den Kaufvertrag
  • Grundpfandrecht, also Hypothek oder Grundschuld
  • Gebühr für Abwicklungstätigkeiten
  • Vollzugsgebühren
  • eventuell anfallende Kosten für Notaranderkonten

Diese Kosten veranschlagt das Grundbuchamt:

  • Eintragung der Auflassungsvormerkung, diese schützt die Eigentumsansprüche des Käufers bis zur endgültigen Eintragung als Eigentümer
  • Eintragung der Grundschuld
  • Eintragung des Eigentümers
  • Löschen der Auflassungsvormerkung

Achten Sie darauf, dass damit noch nicht alle Nebenkosten des Hauskaufs abgedeckt sind. Auch die Grunderwerbsteuer muss nach dem Kauf einer Immobilie entrichtet werden. Sie sehen, dass neben dem eigentlichen Objektpreis weiter Kosten auf Sie zukommen, die einkalkuliert werden müssen. Die Nebenkosten des Hauskaufes werden von vielen zukünftigen Hausbesitzern unterschätzt.