Übergabeprotokoll für Hauskauf vorbereiten

Eine gesetzliche Vorschrift gibt es für das Anfertigen eines Übergabeprotokolls beim Hauskauf nicht. Aber es kann sich sowohl für den Käufer als auch den Verkäufer als nützlich ausweisen, wenn während der Übergabe gewisse Dinge festgehalten werden und Streitigkeiten so vermieden werden können. Ebenso wie das Übergabeprotokoll ist ein Vorvertrag beim Hauskauf keine zwingende Notwendigkeit.

Fakt ist, ein Haus wird erst übergeben, wenn der Kaufvertrag unterschrieben worden ist. Dieser Vertrag stellt das weit wichtigere Schriftstück dar. Denn darin sind notariell alle wichtigen Punkte fixiert. Auch die Mängel des Hauses, Kaufabsprachen und besondere Vorkommnisse werden hier festgehalten. Nach den Unterschriften dürfen am Objekt von Seiten des Vorbesitzers keine Änderungen mehr vorgenommen werden. Deshalb ist die Begehung des Immobilienobjektes vor der Unterzeichnung wichtiger als das Übergabeprotokoll des Hausverkaufes. Trotzdem kann eine schriftlich festgesetzte Übergabe sinnvoll sein.

Weit wichtiger als das Übergabeprotokoll beim Hauskauf ist der Kaufvertrag

Inhaltlich am wichtigsten im „Übergabeprotokoll Hauskauf“ ist die Beschreibung des Objektzustands. Festgehalten werden sollte, ob eine Renovierung durchgeführt wurde, zu welchem Zeitpunkt und welche Maßnahmen ergriffen worden. Dies kann wichtig sein, wenn die Gewährleistungsfrist der Arbeiten noch nicht abgelaufen ist. Eventuell auftretende Schäden müssen dann von dem ausführenden Unternehmen ausgebessert werden.

Auch eine Auflistung der im Objekt vorhandenen Ausstattung im „Übergabeprotokoll Hauskauf“ ist sinnvoll. Wie verhält es sich beispielsweise mit dem Kaminofen? Wurde dieser ordnungsgemäß installiert und gewartet? Auch ein beliebter Streitpunkt sind Einbau-Küchen. Sind alle Geräte funktionsfähig? Besitzen die Geräte noch Garantie? Dies alles sind Fragen, die man während der Schlüsselübergabe klären und festhalten kann.

Auf dem Protokoll sollten zudem die Zählerstände für Wasser und Energie festgehalten werden. Auch kann sinnvolles Detailwissen des Vorbesitzers aufgezeichnet werden. So kann er Auskünfte über das Grundstück verlaufende Abwasserleitungen oder Kabelschächte geben. Auch von mündlichen Regelungen, die das Grundstück betreffen und vom vorherigen Besitzer getroffen wurden, ist es immer gut zu wissen.

Vergessen Sie am Ende der Übernahme nicht, dass beide Parteien das Protokoll unterschreiben müssen. Auch kann eine dritte anwesende Person als Zeuge der Übergabe manchmal ganz ratsam sein.