Ein Umzug ist oft Anlass von Streit

Wer umzieht, muss viele Situationen meistern, die schon an den Nerven zerren können. Bevor der finale Tag ansteht, muss eine neue Wohnung in den Stellenanzeigen oder in Online-Portalen gesucht werden, Makler angerufen und Besichtigungstermine organisiert werden. Später kommen Behördengänge und Ummeldungen bei Kabel- und Telefonbetreibern hinzu. Die Einrichtung der neuen Wohnung kostet Geld, in den meisten Fällen werden die Wände nach eigenen Vorstellungen gestaltet. Und wenn man sich dann nur noch auf die neue Wohnung freut und es kaum erwarten kann, die alte zu verlassen, führen Diskussionen mit dem alten Vermieter oft zu Streit. In einer angespannten Situation das Wenigste, was man gebrauchen kann.

Die meisten Probleme, die dann auch zu Rechtsstreiten führen können, entstehen bei der Frage der Schönheitsreparaturen. In allen Mietverträgen ist eine Klausel enthalten, die den Mieter zu kleinen Schönheitsreparaturen am Wohnobjekt verpflichtet. Doch sind diese in den meisten Fällen unwirksam. Sind im Mietvertrag Fristen festgehalten, die eine Renovierung in bestimmten Abständen vorschreibt, ist das unzulässig. Auch wenn der Mieter vor Ablauf dieser Fristen die Wohnung aufgibt und die Wohnung nicht übermäßig abgewohnt ist, muss der Mieter nicht renovieren. Sind im Mietvertrag laufende Schönheitsreparaturen vorgesehen, kann dem Mieter nicht auch noch eine Auszugsrenovierung auferlegt werden. Laut Urteil des Bundesgerichtshofes ist eine Kombination beider Pflichten für den Mieter nicht zumutbar (BGH VIII ZR 335/02).

Auch die Frage, wer für Schäden am Umzugstag haftet, birgt Konfliktpotenzial. Wird eine Umzugsfirma beauftragt, werden in den meisten Fällen alle entstandenen Schäden von deren Versicherung abgedeckt. Wie verhält es sich aber, wenn Freunde und Bekannte helfen oder Hilfskräfte engagiert werden. Treten dann Schäden am Mobiliar auf, ist das zwar ärgerlich, eine Haftung gegenüber dem Ausziehenden liegt nicht vor. Nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz können die Helfer in Haftung genommen werden. Werden bei dem Umzug Sachwerte von Dritten beschädigt, tritt in den meisten Fällen die Haftpflichtversicherung des Verursachers ein. Wer sein Eigentum beim Umzug vor Beschädigungen schützen will, ist mit einer Gegenstandsversicherung gut beraten.

Haus kaufen oder mieten – was ist günstiger?

Vielerorts wird aufgrund der niedrigen Kreditzinsen dazu geraten eine Immobilie zu erstehen. Doch was ist auf Dauer günstiger, ein Haus kaufen oder mieten? Viele Beispielrechnungen suggerieren, dass die Menschen die Miete sparen und stattdessen in ein Haus investieren sollen. Nehmen wir einmal an, dass eine vierköpfige Familie in einem Miethaus rund 1000 Euro Kaltmiete bezahlt. Die Nebenkosten lassen wir unberücksichtigt, weil diese auch für ein eigenes Haus getragen werden müssen. Jährlich werden dem Vermieter 12000 Euro überwiesen, was nach 25 Jahren, der durchschnittlichen Kreditlaufzeit, 300.000 Euro entsprächen. Bei solch einer Summe lässt sich die Frage, ob Sie ein Haus kaufen oder mieten sollen, leicht beantworten.

Gebe es da nicht doch ein paar Haken. Unbeachtet bleibt oft, dass Hausbesitzer neben der Kreditrate auch Rückstellungen für die eigene Immobilie anlegen muss. Je nach Alter und Zustand des Hauses werden hier und da kleinere oder größere Reparaturen notwendig. Für ein neues Dach beispielsweise muss mehr Geld aufgebracht werden als für ein Jahr wohnen im Miethaus. Ein Haus zu kaufen oder mieten, ist nicht nur eine Frage der monatlichen Belastung. Aus dieser Perspektive ist der Hausmieter im Vorteil, der sich nicht an den Kosten für Baumaßnahmen beteiligen muss. Allenfalls mit einer Erhöhung der Miete muss gerechnet werden. Schon viele Hausbesitzer haben sich finanziell verhoben und das Haus in der Zwangsversteigerung verkaufen müssen.

Langfristig verspricht ein Hauskauf mehr Vorteile

Freilich haben Hausbesitzer, wenn der Kredit abbezahlt ist Vermögen geschaffen – ein schönes Haus im Grünen. Aber konnten sie auch andere Vermögenswerte für ihr Leben im Alter ansparen? Und wie haben sie die Jahre vorher gelebt? War die monatliche Belastung beispielsweise so hoch, dass andere Interessen nicht mehr wahrgenommen werden konnten? Zu bedenken ist auch, dass Eigentum verpflichtet. Die Pflege des Grundstücks und des Hauses nehmen Zeit und finanzielle Mittel in Anspruch. Der Hausmieter zieht im Sommer die Haustüre hinter sich zu und fährt drei Wochen lang in Urlaub. Ob der Hausbesitzer dies auch tun kann oder will, ist fraglich. Wer lässt sein Eigentum schon gerne unbeaufsichtigt und ungepflegt für lange Zeit einfach so stehen.

Wer ein Haus kaufen oder mieten will, steht also vor einer schwierigen Entscheidung, die nicht nur von finanziellen Aspekten beeinflusst wird. Auch die Frage nach dem Lebensentwurf muss immer wieder ehrlich reflektiert werden.