Möbelkauf & Recht – Verzögerte Lieferung

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„Was soll das heißen, Sie brauchen noch etwas Zeit? Wir warten jetzt schon mehr als vier Monate auf die neuen Möbel. Von wegen in 6 Wochen seien sie da… Wie lange soll das noch so gehen? Wissen Sie was? Mir reichts!“ Wütend knallt Robert das Telefon auf den Tisch und beschließt, diesem unverschämten Möbelhändler nun endgültig das Handwerk zu legen.

Doch wie geht man in einem solchen Fall am besten vor? Welche Rechte haben Sie als Möbelkäufer und was sieht der Gesetzgeber vor?

 

Lieferdatum exakt festlegen

Vereinbaren Sie beim Kauf eines Möbelstücks mit dem Händler soweit möglich ein präzises Lieferdatum. Wenn der Händler nicht bereit ist, ein fixes Datum zu benennen, sollten er zumindest die Kalenderwoche, in der die Lieferung ankommen soll, festlegen. Diese Zusage des Händlers halten Sie am besten schriftlich fest, so dass Sie bei etwaigen Lieferverzögerungen rasch handeln können und auch rechtlich auf der sicheren Seite sind.

Denn sollte die Lieferung bis zum vereinbarten Termin noch nicht bei Ihnen eingetroffen sein, können Sie nach Ablauf der Frist vom Kauf zurücktreten.

 

Nachfrist setzen

Wurde das Lieferdatum beim Möbelkauf nicht exakt formuliert, müssen Sie den entsprechend vereinbarten Zeitraum abwarten. Ist dieser verstrichen, sollten Sie dem Händler zunächst eine Mahnung zusenden, in der Sie ihm eine Nachfrist gewähren. Die Empfehlungen im Hinblick auf die Dauer der Nachfrist lauten folgendermaßen: Wählen Sie die Nachfrist in Abhängigkeit zur zunächst vereinbarten Lieferfrist und zwar deutlich kürzer. Laut Expertenrat ist eine Nachfrist im Rahmen von zwei bis drei Wochen völlig legitim. Auf keinen Fall müssen Sie sich auf eine Nachfrist von vier Wochen festlegen lassen, so ein Urteil des Bundesgerichtshofes.

 

Beweise sichern

Grundsätzlicher Tipp: Achten Sie darauf, alles schriftlich festzuhalten und aufzubewahren beziehungsweise bei Briefverkehr ein Einschreiben mit Rückschein zu versenden. So haben Sie im Fall eines drohenden Rechtsstreites gleich alle Unterlagen parat.

 

Rücktritt

Doch bis vor Gericht muss es erstmal nicht gehen. Ist der Händler auch nach Ende der Nachfrist in Verzug können Sie vom Kauf zurücktreten und müssen keine weitere Fristverlängerung akzeptieren.

 

Schadenersatz fordern

Falls Ihnen aber allmählich wirklich der Kragen platzt, können Sie den Gang zum Anwalt dennoch unternehmen und den Händler zumindest im Hinblick auf die materiellen Einbußen durch die Lieferverzögerung auf Schadenersatz verklagen. Wie die Chancen in einem solchen Rechtsstreit für Sie stehen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Möbelkauf – Was tun bei beschädigter Ware?

CC (BY, SA) by Steve Snodgrass via flickr.com

Eigentlich sollte es nicht passieren, aber hin und wieder kommt es leider vor: Sie haben gerade ein neues Möbelstück erworben und zuhause stellen Sie fest, dass es fehlerhaft ist. Beim Aufbau fehlen wichtige Teile, die Farbe weicht enorm vom Ausstellungsstück ab oder die Liegeposition beim Relaxsessel funktioniert nicht. Unabhängig von der Art der Mängel sollten Sie sich sofort an den Verkäufer wenden. Nun stehen zwei Erstattungsvarianten zur Auswahl. Zum einen kann im Rahmen einer Nachbesserung der Fehler vom Verkäufer behoben werden. Oder aber der Verkäufer ersetzt die beschädigte Ware durch ein Exemplar ohne Mängel. In diesem Fall spricht man von Nachlieferung.

 

Egal ob Nachbesserung oder Nachlieferung – sämtliche Kosten müssen vom Verkäufer übernommen werden. Bei einer Nachlieferung darf das zweite Exemplar nicht wieder fehlerhaft sein. Sollte es ebenfalls Mängel aufweisen, können Sie vom Kauf zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Die Nachbesserung sollte selbstverständlich beim ersten Mal erfolgreich sein. Wie viele Nachbesserungsversuche dem Käufer zugemutet werden können, ist rechtlich nicht festgelegt und wird im Einzelfall entschieden. Mehr als drei Nachbesserungsversuche wurden bisher rechtlich allerdings noch nie anerkannt. Verbleiben die Mängel trotz Bemühens des Verkäufers, sehen Ihre Rechte wie folgt aus: Sie können vom Vertrag zurücktreten oder die Ware preisgünstiger behalten. Für letzteres sollten Sie sich nur entscheiden, wenn es sich tatsächlich eher um kleine Mängel handelt und Sie ein vergleichbares Stück zu ähnlichen Konditionen nicht mehr erhalten werden.

 

Auf keinen Fall sollten Sie sich nach einer aufwändigen Suche nach geeigneten Möbeln sofort mit dem Kaufobjekt zufriedengeben. Wenn Mängel vorliegen, wenden Sie sich umgehend an den Verkäufer und bleiben Sie beharrlich, bis eine für Sie akzeptable Lösung gefunden wurde. Dies ist Ihr gutes Recht und der Aufwand lohnt sich allemal, wenn Sie längere Zeit Freude an Ihrem neuen Möbelstück haben möchten.