Kann man den Hauskauf steuerlich absetzen?

Wer ein Haus kaufen will, muss in den meisten Fällen ordentlich investieren. Auch wenn die Kreditzinsen niedrig sind, kommen erhebliche finanzielle Aufwendungen auf den Käufer zu. Doch gibt es neben günstigen Krediten der KfW-Bank auch weitere staatliche Anreize, um Hauskäufer zum Beispiel über Steuernachlässe indirekt zu unterstützen? Und wenn ja, kann jede/r neue Eigentümer/in den Hauskauf steuerlich absetzen? Der Haus- und Grundbesitzerverein kann Ihnen bei rechtlichen, baulichen und steuerlichen Fragen mit seinen ausgewiesenen Experten helfen. Bei der Wahl der richtigen Finanzierung unterstützt Sie der Interessenvertreter und eröffnet Möglichkeiten, an die Sie bisher nicht gedacht haben. Für eine verbindliche Beratung zu steuerlichen Fragestellungen, lohnt es sich dennoch einen Steuerberater aufzusuchen. Dieser kann Ihnen schon vor dem Kauf sinnvolle Hinweise zur Rechungslegung und Auftragserteilung geben, damit ein Hauskauf bei der Steuer berücksichtigt werden kann.

Kann man den Hauskauf steuerlich absetzen

Die kurze und knappe Antwort lautet: Jein. Wenn sie in dem Haus selber wohnen möchten, können Sie den Hauskauf steuerlich nicht absetzen. Hier stehen Ihnen einige staatliche Förderprogramme zur Verfügung, um die Baufinanzierung optimal zu gestalten. Kaufen Sie ein Haus, welches vermietet werden soll, können alle im Zusammenhang mit dem Kauf anfallenden Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Über mehrjährige Abschreibungen können Sie Ihre Steuerlast drücken. Auch die laufenden Kosten können bei der Steuererklärung angegeben werden.

Unter dem Stichwort „Absetzung für Abnutzung“ können Sie den Hauskauf steuerlich absetzen. 2 % des Kaufpreises sind dafür bis zu 50 Jahre anrechenbar. Der Preis des Grundstücks ist aber außen vor zu lassen, es zählt nur der reine Gebäudewert. Für Häuser die vor 1925 erbaut wurden, können sogar 2,5 % über 40 Jahre abgeschrieben werden. Neubauten sind seit 2006 in diese Verordnung eingebunden. Häuser mit Anliegerwohnung werden anteilig in die Steuererklärung einbezogen.

Auch die Maklerkosten können Eigentümer, die vermieten wollen, nach dem Hauskauf steuerlich absetzen. Generell lässt sich auch der Stundenlohn der Handwerker, die für Reparaturen oder Umbauarbeiten am Haus beschäftigt sind, steuerlich geltend machen.

Haus- und Grundbesitzerverein als Interessenvertreter der Eigentümer

Über 130 Jahre Erfahrung hat der Haus- und Grundbesitzerverein in der Interessenvertretung der unterschiedlichen Haus- und Grundeigentümer aufzuweisen. Der Verband setzt sich für die unumschränkte Nutzung des Haus- und Grundeigentums ein. Er vertritt dabei

  • Eigentümer, die in ihren eigenen vier Wänden selbstbestimmt leben wollen,
  • Personen, die Wohneigentum als Altersvorsorge betrachten,
  • und Investoren, die vermietetes Eigentum als Kapitalanlage sehen.

Die Eigentümer-Schutzgemeinschaft Haus und Grund ist föderal strukturiert. Den 22 Landesverbänden sind über 900 Vereine angeschlossen. Der Haus- und Grundbesitzerverein weist eine starke örtliche Präsenz aus und steht den Eigentümern mit Rat und Tat vor Ort zur Seite.

Eigentümer, die Mitglied im Haus- und Grundbesitzerverein sind, können Rat in juristischen und wirtschaftlichen Fragen suchen. Wohneigentumsbesitzer erhalten für ihren Mitgliedsbeitrag, der in den Vereinen festgelegt wird, Informationen zu den Themenbereichen

  • Recht und Steuern,
  • Vermieten und Verwalten,
  • Bauen und Renovieren,
  • Technik und Energie.

Haus-und Grundbesitzerverein als Lobbyist im politischen Berlin

Der Haus- und Grundbesitzerverein nimmt in seiner politischen Arbeit Einfluss auf die Gesetzgebung. Die Grundsteuer ist für viele Kommunen eine willkommene Einnahmequelle. Die Hebesätze werden von den Gemeinden selbst bestimmt. Haus und Grund setzt sich dafür ein, dass Grundstücke aufkommensneutral und einfach besteuert werden. Einer Erhöhung der Hebesätze um die Einnahmesituation der Gemeinden zu verbessern, steht der Verein skeptisch gegenüber.

Auch bei der Diskussion um energetische Modernisierungen der Bestandswohneinheiten setzt sich der Haus- und Grundbesitzerverein für die Interessen der Eigentümer ein. Mit der Pauschalansage, dass 40% der Energie in Gebäuden verbraucht wird, schwingen Modernisierungsbefürworter die Sanierungskeule. Haus und Grund rechnet vor, dass aus diesen 40 % der Anteil der Nichtwohngebäude herausgerechnet werden müssten. Auch weist der Verein darauf hin, dass durch energetische Sanierungen der Sromverbrauch der Wohnungen nicht beeinflusst werden könne. Also auch dieser Betrag muss abgezogen werden. So zeigt sich, dass nur 24,6 % des gesamten Energieaufwandes durch Raumwärme und Warmwasser verbraucht werde. Am Ausstoß von Kohlendioxid haben Wohngebäude einen Anteil von 13,5 %. Wodurch die massiven Investitionsaufgaben von Vermieterseite plötzlich in einem anderen Licht erscheinen. Den Mieter wird es jedenfalls freuen.

 

Übergabeprotokoll für Hauskauf vorbereiten

Eine gesetzliche Vorschrift gibt es für das Anfertigen eines Übergabeprotokolls beim Hauskauf nicht. Aber es kann sich sowohl für den Käufer als auch den Verkäufer als nützlich ausweisen, wenn während der Übergabe gewisse Dinge festgehalten werden und Streitigkeiten so vermieden werden können. Ebenso wie das Übergabeprotokoll ist ein Vorvertrag beim Hauskauf keine zwingende Notwendigkeit.

Fakt ist, ein Haus wird erst übergeben, wenn der Kaufvertrag unterschrieben worden ist. Dieser Vertrag stellt das weit wichtigere Schriftstück dar. Denn darin sind notariell alle wichtigen Punkte fixiert. Auch die Mängel des Hauses, Kaufabsprachen und besondere Vorkommnisse werden hier festgehalten. Nach den Unterschriften dürfen am Objekt von Seiten des Vorbesitzers keine Änderungen mehr vorgenommen werden. Deshalb ist die Begehung des Immobilienobjektes vor der Unterzeichnung wichtiger als das Übergabeprotokoll des Hausverkaufes. Trotzdem kann eine schriftlich festgesetzte Übergabe sinnvoll sein.

Weit wichtiger als das Übergabeprotokoll beim Hauskauf ist der Kaufvertrag

Inhaltlich am wichtigsten im „Übergabeprotokoll Hauskauf“ ist die Beschreibung des Objektzustands. Festgehalten werden sollte, ob eine Renovierung durchgeführt wurde, zu welchem Zeitpunkt und welche Maßnahmen ergriffen worden. Dies kann wichtig sein, wenn die Gewährleistungsfrist der Arbeiten noch nicht abgelaufen ist. Eventuell auftretende Schäden müssen dann von dem ausführenden Unternehmen ausgebessert werden.

Auch eine Auflistung der im Objekt vorhandenen Ausstattung im „Übergabeprotokoll Hauskauf“ ist sinnvoll. Wie verhält es sich beispielsweise mit dem Kaminofen? Wurde dieser ordnungsgemäß installiert und gewartet? Auch ein beliebter Streitpunkt sind Einbau-Küchen. Sind alle Geräte funktionsfähig? Besitzen die Geräte noch Garantie? Dies alles sind Fragen, die man während der Schlüsselübergabe klären und festhalten kann.

Auf dem Protokoll sollten zudem die Zählerstände für Wasser und Energie festgehalten werden. Auch kann sinnvolles Detailwissen des Vorbesitzers aufgezeichnet werden. So kann er Auskünfte über das Grundstück verlaufende Abwasserleitungen oder Kabelschächte geben. Auch von mündlichen Regelungen, die das Grundstück betreffen und vom vorherigen Besitzer getroffen wurden, ist es immer gut zu wissen.

Vergessen Sie am Ende der Übernahme nicht, dass beide Parteien das Protokoll unterschreiben müssen. Auch kann eine dritte anwesende Person als Zeuge der Übergabe manchmal ganz ratsam sein.