Ein Gartenbeet anlegen

Gärtnern für den eigenen Teller – Genuss und Nutzen zugleich.
Das Anziehen von eigenem Gemüse und Obst galt einige Zeit lang als spießig und unnütz, denn im Supermarkt können doch praktisch ganzjährig makellose Früchte gekauft werden. Auch Bio Produkte sind heute überall erhältlich. Doch die Arbeit lohnt sich. Die Pflanzen vom Samen bis zur Reife zu beobachten und sich auch der eigenen Anstrengungen bewusst zu sein, schafft eine ganz besondere Verbindung zur Natur und ihrer Gaben. Auch wenn eine Möhre oder ein Apfel nicht perfekt aussehen, so sind sie doch der Erfolg des eigenen Planens und Wirkens und schmecken deshalb mindestens doppelt so gut.

(CC BY 2.0) by Jeena Paradies – flickr.com

Den vorhandenen Gartenraum ausnutzen ist wichtig, da die Grundstücke heute meist klein sind. Die Ausrichtung zur Sonne und die Beschaffenheit des Bodens muss ebenfalls beachtet werden. Eine schattige Nordlage ist für ein Gemüsebeet nicht geeignet, mindestens vier bis fünf Stunden direkten Lichteinfalls sollten die Pflanzen schon bekommen, um gut wachsen zu können. Besonders Arten aus wärmeren Gegenden, zum Beispiel Paprika und Tomaten, möchten es warm und sonnig haben, um leckere Früchte in großer Anzahl ausbilden zu können. Lockeren Böden, insbesondere Sandböden, eignen sich sehr gut für die Kultur von Wurzelgemüse wie Möhren, Pastinaken und Kartoffeln, aber auch der Spargel wächst hier vorzüglich. Lockere Lehmböden sind für die meisten anderen Gemüse von Vorteil, diese Böden speichern Feuchtigkeit gut und sind nährstoffreich. Die Untersuchung einer Bodenprobe, zum Beispiel bei der zuständigen Landwirtschaftskammer, erbringt wertvolle Hinweise über eine sinnvolle Düngung und Bodenbearbeitung.

Ist eine geeignete Fläche gefunden, so wird zunächst der alte Bewuchs inklusive der Wurzeln entfernt. Grassoden, aufgestapelt auf einen kleinen Hügel und abgedeckt mit einer schwarzen Mulchfolie, eignen sich im kommenden Jahr sehr gut für den Anbau von Kürbis und Zucchini. Danach wird der Boden tiefgründig gelockert, zum Beispiel durch das klassische Umgraben. Diese Arbeiten werden vorzugsweise im Herbst ausgeführt, der Boden und seine nützlichen Lebewesen haben so bis zum Frühjahr Zeit, sich an die neue Situation anzupassen. Im Frühjahr ist es dann endlich soweit. Die Bodenoberfläche wird mit einem feinen Grubber aufgelockert und fein zerkrümelt, dann kann ausgesät oder vorgezogene Pflänzchen gesetzt werden.

Deutschlands bedeutendsten Sofa Hersteller

Gerade ein Sofa muss von hoher Qualität, denn wir beanspruchen es nahezu täglich. Daher sollte der Kauf des neuen Sofas wohlüberlegt sein. Und auch falscher Geiz ist fehl am Platz, soll das Sofa die nächsten Jahre halten – und vor allen Dingen immer noch gut aussehen. Damit Sie sich unnötigen Ärger ersparen, verraten wir Ihnen die beliebtesten deutschen Sofahersteller, bei denen Sie hinsichtlich Qualität und Design kaum etwas falsch machen können.

Rolf Benz – Deutschlands wohl bekannteste Sofamarke
Rolf Benz AG & Co KG
Haiterbacher Straße 104
72202 Nagold

Walter Knoll – Formschöne, moderne Sofas mit klaren Linien
Adresse:
Walter Knoll AG & Co. KG
Bahnhofstraße 25
71083 Herrenberg

Brühl – Sofas von klassisch bis modern
Adresse:
Brühl & Sippold GmbH
Alter Bad Stebener Weg 1
95134 Bad Steben

Bretz – Kultige Sofas mit dem speziellen Design
Adresse:
Bretz Wohnträume GmbH
Alexander-Bretz-Str. 2
55457 Gensingen

COR – Sofas, die mit innovativem Design neue Trends setzen
Adresse:
COR Sitzmöbel
Nonenstraße 12
33378 Rheda-Wiedenbrück

Frommholz – Klassische Sofas in bewährter Tradition
Frommholz Polstermöbel
GmbH & Co. KG
Industriezentrum 14-20
32139 Spenge

Hans Kaufeld – Sofas so elegant wie zeitlos
Hans Kaufeld GmbH
Grafenheider Straße 20
33729 Bielefeld

Koinor – Koinor Sofas stehen für klare Formen und modernes Design
KOINOR Polstermöbel GmbH & Co. KG
Landwehrstraße 14
96247 Michelau

Machalke – Maßgefertigte Sofas mit der individuellen Note
Machalke Polsterwerkstätten GmbH
Burkheimer Straße 20
96272 Hochstadt

Teurer Hausbau erfordert günstigen Betrieb

Wer dieser Tage plant Bad kann man heute von einer rund 15%-igen Preissteigerung über die letzten fünf Jahre sprechen. Parallel dazu ist auch das Fachpersonal in der Baubranche teurer geworden. Sowohl die Bauunternehmer selbst als auch deren Kunden, also die Bauherren, müssen heute weitaus mehr Geld für geschultes Fachpersonal ausgeben als noch vor einigen Jahren. Viele Arbeiter am Bau sind heute besser geschult und verlangen daher ein höheres Salär. Darüber hinaus ist es dieser Tage nicht mehr möglich so genannte Billigarbeitskräfte wie Anfang der 90er-Jahre am Bau zu beschäftigen. Die Kontrollen seitens des Arbeitsamtes wurden strenger und damit wagt es heutzutage kaum mehr ein Bauunternehmer einen seiner Arbeiter schwarz zu beschäftigen.

Bei all den Preiserhöhungen, Investitionskosten und Lohnunterschieden zu früheren Jahren vergessen viele angehende Hausbesitzer bei der Planung ihres Eigenheims darauf, dass auch das Erhalten eines Hauses Geld kostet. Aus diesem Grund sollte man bereits bei der Planung bzw. beim Bau selbst Maßnahmen ergreifen um die Kosten der Erhaltung eines Hauses (Stichwort Betriebskosten) in einem gewissen Rahmen zu halten. Eine wichtige Maßnahme hierbei ist es beim Bau auf eine gute Wärmedämmung zu achten und in dieser Sache auch entsprechend zu investieren. Verabsäumt man es sein Eigenheim entsprechend gut zu dämmen können sehr hohe Kosten beim Heizen entstehen. In weiterer Folge sollte man sich dann auch überlegen in welches Heizsystem man investieren will. Als kostengünstige Optionen kommt hier beispielsweise eine Pelletsheizung mit entsprechend großem Pelletskessel in frage. Zwar sind Pelletsheizung und Pelletskessel in der Anschaffung noch relativ teuer, jedoch amortisiert sich die Investition bereits nach wenigen Jahren. Ein weiterer Vorteil einer Pelletsheizung ist jener, dass diese im Betrieb auch relativ wenig Strom verbraucht und somit in doppelter weise sparsam ist. Als ebenfalls sparsame Alternative zu einer Pelletsheizung kann man auch den Kauf einer Hackschnitzelheizung ins Auge fassen.

Die Wohnung gestalten: Garderoben für die Familienwohnung

Um all‘ die Jacken, Mützen, Schals und Handschuhe im meist recht kleinen Eingangsbereich der Wohnung unter zu bringen, bieten Möbeldiscounter zig Möglichkeiten an, die vom einfachen Kleiderhaken, Garderobenleisten, bis hin zu eleganten Allroundlösungen, die als stilechter Garderobenschrank mit integriertem Spiegel Stauraum für Kleidung und Accessoires bieten.

Für die Familienwohnung braucht es ein Garderobensystem, das klare Ordnung und Übersichtlichkeit schafft und vor allem für jedes Familienmitglied, auch für das gerade erst tapsend die Welt erkundende Kindergartenkind, eine eigene Kleidungsablage schafft. Schließlich sollen die Kids möglichst früh eine gewisse Eigenständigkeit entwickeln können, auch im Bereich des Ankleidens und des Ordnung – Haltens.

Für lange Flure eignet sich eine sogenannte Garderobenwand hervorragend, an der jedes Familienmitglied einen eigenen Platz für Jacken, Schals und Mützen hat und somit die Suche nach der eignen Jacke in der morgendlichen Hektik auf dem Weg zu Kindergarten, Schule und Arbeit ein Ende hat. Für diese Gestaltungsidee braucht es für jedes Mitglied des Familie je eine Garderobenleiste und ein ein- oder zweireihiges Kassettenregal. In Griffhöhe für jedes Kind wird eine Leiste angebracht und direkt darüber ein Kassettenregal, in dessen tiefen Fächern Schals, Mützen, oder auch der Fahrradhelm Platz finden. Werden die Elemente schräg in einem 45 Grad Winkel zur Horizontalen angebracht, kann die Schwerkraft als Ordnungshilfe genutzt werden: Die aufgehängten Jacken und Fleecepullis hängen dadurch übersichtlich in Reih und Glied, anstatt sich zu überlagern. Durch das Kastensystem der Kassettenregale schadet auch hier die Schräge der Ordnung nicht und sorgt für einen frechen, ausgefallenen Look der Garderobe. Auf diese Weise wird die kreative Gestaltung der Wohnung mit einem praktischen Ordnungssystem verbunden, durch das alles stets griffbereit ist.

Gibt der Eingangsbereich den Raum dafür her, kann für die saisonale Kleidung, wie Schneeanzüge, Mützen und Schals, eine große Truhe genutzt werden. Gepolstert mit Kissen in frischen Farben dient die praktische Unterbringung zugleich als Sitzmöglichkeit zum Schuhe an- und ausziehen.

Das Wohnungsübergabeprotokoll

Ein Wohnungsübergabeprotokoll sollte eigentlich immer, sowohl beim Ein- wie auch beim Auszug, von Mieter und Vermieter angefertigt werden. Leider wird es oft nicht gemacht, was im Nachhinein viel Geld und Nerven kosten kann. Ohne ein solches Wohnungsübergabeprotokoll und die darin enthaltende Mängelliste ist es nämlich beim Auszug nicht mehr wirklich nachweisbar, ob Schäden oder Mängel an der Wohnung durch den Vormieter oder den Mieter selbst verursacht wurden. Das kann den Mieter dann seine Kaution kosten, die immerhin in den meisten Fällen 2 Monatskaltmieten entspricht.

Das Wohnungsübergabeprotokoll sollte noch vor der Schlüsselübergabe, ganz gleich ob bei Auszug oder Einzug, abgehandelt werden. Dabei geht man gemeinsam durch jeden Raum das Mietobjekts und begutachtet Boden, Wände, Fenster und alle sonstigen relevanten Dinge. Alles wird im Wohnungsübergabeprotokoll genau festgehalten. Es wird sowohl vom Vermieter wie auch vom Mieter und eventuell von Zeugen unterschrieben. Dieses Protokoll dient dann als Beweismittel, sollte der Vermieter nachträglich Reparaturkosten veranschlagen oder der Mieter den Forderungen zum Schadenersatz nicht nachkommen. Beide Seiten sichern sich somit ab. Als Bemerkungen kann zum Beispiel angegeben werden, wie der Mieter den verursachten Schaden in Stand setzt oder ob der Vermieter dafür aufkommt. Bilder können zusätzlich gemacht werden, sind aber nicht zwingend notwendig.

Der Vermieter dokumentiert den Zustand der Wohnung vor dem Einzug zwar oft auch im Mietvertrag, diese reine Aufnahme des Sachverhalts ist vor Gericht aber anfechtbar. Beim Wohnungsübergabeprotokoll hingegen sind die Mieter mit anwesend und bestätigen den Zustand der Wohnung. Die Wohnungsübergabe kann auf diese Weise einvernehmlich und geregelt von Statten gehen.

Die Wohnungsübergabe

Wen eine neue Wohnung gefunden und der Mietvertrag unterschrieben ist trennt einen nur noch die Wohnungsübergabe vom neuem Zuhause. Oft findet sie direkt beim Unterzeichnen des Mietvertrags statt, wenn aber noch jemand in der Wohnung wohnt kann die Übergabe deutlich später erfolgen.

Wichtigster Bestandteil der Wohnungsübergabe ist das Aushändigen der Schlüssel. Damit sollte es aber noch nicht getan sein. Besonders für den neuen Mieter ist es sehr wichtig, eine Bestandsaufnahme der Wohnung bei Übergabe zu machen, besten Falls mit einem Wohnungsübergabeprotokoll. Auch wenn viele Vermieter dies wohl möglich als lästig und unötig empfinden ist es eine wichtige Absicherung für den Mieter. Aus diesem Grund ist es sehr zu empfehlen, die Wohnungsübergabe bei Tageslicht zu machen, denn bei künstlicher Beleuchtung sind viele Mängel gar nicht sichtbar. Die Wohnung muss bei der Übergabe komplett leer stehen, der Vormieter muss also schon ausgezogen sein. Beim Gang durch die Wohnung sollte dann jeder Raum genau begutachtet werden. Wichtige Kriterien dabei sind zum Beispiel:

Wie gründlich sind die Wände gestrichen?

Funktionieren alle Wasserhähne und Toilettenspülungen?

Sind Bohrlöcher vorhanden?

Schließen alle Fenster und Türen dicht und lassen sie sich gut öffnen?

Die vorhandenen Mängel sollten dann mit dem Vermieter besprochen werden. Im Übergabeprotokoll kann dann auch festgehalten werden, ob der Vermieter Schäden beheben möchte oder nicht. In Form einer Mängelliste sichert sich der Mieter dann bereits für seinen Auszug ab. Nur wenn wirklich nachweisbar ist, dass Schäden schon vor dem Einzug vorhanden waren, darf der Vermieter keine Geld der Kaution dafür einbehalten.Diese Protokolle müssen aber natürlich von Mieter und Vermieter unterschrieben sein, damit sie gültig sind.

Ein genaues Protokollieren bei der Wohnungsübergabe ist daher besonders für den neuen Mieter wichtig, damit hinterher nicht eine dicke Rechnung kommt.

Die Wohnungsabnahme

Nach Beendigung des Mietverhältnisses findet in der Regel eine Wohnungsabnahme durch den Vermieter statt. Dabei begutachtet er genau alle Räume des Mietobjekts in Hinblick auf Schäden oder Mängel. Er stellt fest, ob die Schönheitsreparaturen bei Auszug gut und sachgemäß ausgeführt wurden und ob die Wohnung oder das Haus allgemein in einem guten Zustand sind. Bei der Wohnungsabnahme wird dann ein Wohnungsübergabeprotokoll angefertigt, auf dem alle vorhandenen Mängel dokumentiert werden. Eine Unterschrift von Mieter und Vermieter sowie gegebenenfalls Zeugen macht das Protokoll rechtswirksam als Bescheinigung über den Zustand der Wohnung. Stellt ein Vermieter nach der Wohnungsabnahme dann noch einen Schaden fest und möchte dafür einen Teil der Kaution einbehalten ist dies rechtswidrig.

Die Wohnungsabnahme sollte eben aus diesem Grund immer erst dann stattfinden, wenn der Mieter bereits ausgezogen ist und alle Schönheitsreparaturen sowie das Streichen bei Auszug vollzogen sind. Erst dann kann der Vermieter sich ein genaues Bild vom Zustand des Objekts machen. Auch wenn ein Kellerraum und ein Balkon vorhanden sind dürfen diese dabei nicht vergessen werden, denn auch hier können erhebliche Mängel vorhanden sein. Ein genaues Hinsehen erspart also einen großen Ärger.

Auch wer in eine neue Wohnung einzieht sollte vorab eine Wohnungsabnahme durchführen. Findet man hierbei Schäden wie Löcher im Boden oder der Wand, kaputte Fliesen oder Ähnliches sollte man diese unbedingt notieren und dem Vermieter vorlegen. Dieser kann dann die Schäden reparieren oder aber dem Mieter durch eine Mängelliste bestätigen, dass der Schaden schon vor seinem Einzug vorhanden war. Bei der Wohnungsabnahme beim Auszug kann diese Liste dann als Beweis genutzt werden und der Vermieter darf für diese Dinge keine Kaution einbehalten.

Eine Wohnungsabnahme sollte also in jedem Fall, sowohl beim Aus- wie auch beim Einzug, zu Gunsten beider Parteien angefertigt werden. Das kann viel Ärger und Streit vermeiden, und den möchte schließlich keiner haben.

Streichen beim Auszug

Es ist lästig und kostet zudem noch viel Zeit – das Streichen bei Auszug. Durch eine Klausel über Schönheitsreparaturen im Mietvertrag ist oft festgelegt, dass die Wohnung nach Auszug mit weißen Wänden hinterlassen werden muss. Dies gilt vor allem, wenn man farbig gestrichen hat oder andere Tapeten angebracht hat. Wände, die bereits weiß sind, müssen nicht zwangsläufig wieder weiß gestrichen werden. Es gibt im BGB festgesetzte Fristen, in denen der Vermieter ein neues Streichen verlangen darf. Bei feuchten Räumen (Küche und Bad) sollte alle 3 Jahre, bei Schlafräumen alle 5 Jahre neu gestrichen werden. Übrige Zimmer wie Flur und Abstellraum bedürfen alle 7 Jahre einen neuen Anstrich. Auch diese festgelegten Fristen zum Streichen bei Auszug sind aber nicht starr. Nur wenn auch wirklich eine Abnutzung sichtbar ist kann ein neuer Anstrich verlangt werden.

Alle anderen starren Fristen, die möglicher Weise im Mietvertrag festgehalten sind, sind unzulässig und damit auch ungültig. Kein Vermieter darf verlangen, dass jedes Jahr neu gestrichen wird.

Das Streichen bei Auszug muss außerdem, selbst wenn es so im Mietvertrag steht, nicht von einem Maler übernommen werden. Diese Arbeit kann der Mieter auch selbst vornehmen, sofern er es ordentlich macht. Das selbe gilt für alle anderen Schönheitsreparaturen wie das Streichen von Heizkörpern und Türen.

Wer seine Tapete oder Wandfarbe gerne dran lassen möchte hat dazu, sofern der Vermieter sich darauf einlässt, auch eine Möglichkeit. Oft kann man dem Nachmieter nämlich anbieten, diese zu übernehmen. Gefällt ihm die Farbe in einem Zimmer oder vielleicht sogar in der ganzen Wohnung kann alles so bleiben wie es ist. Dies sollte aber vor der Wohnungsübergabe abgesprochen werden, denn dann muss die Wohnung bereits leer und auch neu gestrichen sein. Geld Für Farbe oder Tapeten sollte man vom Nachmieter aber nicht verlangen, immerhin spart man sich durch die Übernahme viel Arbeit und auch Kosten.

 

Schönheitsreparaturen beim Auszug

Freuen darf sich, wer in seinem Mietvertrag keine Klausel zu Schönheitsreparaturen bei Auszug findet. In diesem Fall müssen nämlich auch keine Reparaturen durch den Mieter vorgenommen werden. Wer allerdings solch eine Klausel in seinem Vertrag stehen hat, der ist auch zum vornehmen von Schönheitsreparaturen beim Auszug verpflichtet.

Unter den „Schönheitsreparaturen“ versteht man übrigens das Tapezieren und Streichen von Wänden und Decken, Streichen von Türen und Fenstern (nur Innen) sowie das Kalken oder Streichen von Heizkörpern und Rohren. Auch das Verspachteln von Löchern an Wänden und Decke muss der Mieter bei Beendigung seiner Mietzeit durchführen.

Diese Schönheitsreparaturen bei Auszug müssen allerdings nicht in jedem Fall auch notwendig sein. Nur die Bereiche, die auch Spuren der Abnutzung enthalten, müssen wieder in ihren Zustand bei Einzug versetzt werden. Starre Fristen im Mietvertrag, die ein regelmäßiges Streichen vorschreiben, sind nach deutschem Recht unzulässig. Es gibt aber in BGB festgehaltene Zeiten, zu denen der Vermieter ein Renovieren verlangen darf. Bei Räumen mit Feuchtigkeit wie Küche und Bad gilt dies alle 3 Jahre, in Schlaf- und Wohnräumen alle 5 Jahre und in übrigen Zimmern wie Abstellraum und Flur alle 7 Jahre. Sind die Wände im Bad also noch weiß und der Mieter hat nur 2 Jahr in der Wohnung gelebt, so muss er dort nicht erneut weiß Streichen, es sei denn die Wand hat deutliche Abnutzungsspuren. Wer auf Nummer sicher gehen möchte sollte aber lieber beim örtlichen Mieterbund nachfragen, was genau er zu tun hat. Eine Absprache mit dem Vermieter kann auch oft hilfreich sein.

Die Schönheitsreparaturen bei Auszug müssen auch nicht, selbst wenn der Mietvertrag es so vorsieht, von einem Fachmann erledigt werden. Jeder Mieter kann selbst entscheiden, ob er zum Beispiel einen Maler engagiert oder selbst zu Farbe und Pinsel greift.

Bei der Wohnungsabnahme dann prüft der Vermieter, ob es noch Reparatur- oder Renovierungsbedarf in der Wohnung gibt. Die beim Einzug angefertigte Mängelliste sorgt dafür, dass der Mieter auch wirklich nur für seine selbst verursachten Schäden aufkommt.

Erstellen einer Mängelliste

Jeder der vor hat, bald in eine Mietwohnung zu ziehen oder der gerade erst in eine eingezogen ist sollte eine Mängelliste aufstellen. Auch wenn das zunächst für viele wohl möglich etwas komisch klingt kann es doch einen sehr hohen Nutzen, wenn man die Mängel der Wohnung beim Einzug nachweisen kann. Besonders wenn man irgendwann wieder auszieht kommt die Mängelliste zum tragen. Hat man eine Kaution an den Vermieter gezahlt darf dieser so viel davon einbehalten, wie er an Reparaturaufwand für die vorhandenen Schäden in der Wohnung hat. Dies können zum Beispiel kaputte Fliesen, Bohrlöcher oder Lackreste auf dem Boden sein. Ärgerlich für den Mieter ist das Einbehalten der Kaution aber vor allen dann, wenn er selbst die Schäden gar nicht verursacht hat.

Sofern man seinen Vermieter nicht persönlich kennt kann man oft nicht einschätzen, wie er vorgeht. Manch einer ist so mit seiner zu vermietenden Wohnung sehr penibel und möchte jede Kleinigkeit ersetzt haben. Ein anderer macht sich nicht viel aus den Schäden und sieht gerne darüber hinweg. Mit einer Mängelliste gehen Sie aber auf Nummer sicher, ganz egal wie der Vermieter es ansieht. Möglichst zeitnah nach der Wohnungsübergabe sollte solch eine Liste erstellt werden. Darin werden alle Mängel und Schäden der Wohnung genau dokumentiert, gegebenen Falls auch mit einem Foto. Erstellen Sie eine Mängelliste niemals unter Zeitdruck, denn dabei übersehen Sie vielleicht einige Dinge. Auch unscheinbare Kleinigkeiten sollten auf dieser Liste auftauchen, denn selbst für kleine Macken können hohe Summen verlangt werden. Ist die Liste komplett fertigt man ein zweites Exemplar an und beide werden vom Mieter und vom Vermieter unterschrieben, so dass jeder eine Mängelliste behalten kann. Beim Auszug kann der Mieter so nachweisen, welche Schäden schon vor seinem Einzug vorhanden waren und welche er selbst verursacht hat. Eine Mängelliste sollte deshalb Teil einer jeden Wohnungsabnahme sein.