Klein aber fein – der neue Wohnbautrend

Der Bauboom hält weiter an und neben großräumigen Häusern wird der Anteil der kompakten und intelligent konstruierten Stadthäuser immer größer. Seit Jahrzehnten stieg die durchschnittliche Größe der Neubauten immer weiter an. Waren es 1968 rund 71 qm, wurden 2010 durchschnittlich 92 qm verbaut und das bei sinkender Haushaltsgröße. Doch scheinbar läuft der Trend jetzt wieder in die Gegenrichtung. Vor allem im Umfeld boomender Großstädte sind die Preise für Grundstücke derart gestiegen, dass immer mehr Menschen auf große Wohnflächen verzichten.

Branchenexperten beobachte, dass Bauherren genauer überlegen, wie viel Komfort sie wirklich brauchen. Was aber nicht heißt, dass an der Ausstattung und Gestaltung des Hauses gespart wird. Diese sollte durchaus qualitativ hochwertig sein. Vor allem ältere Paare, deren Kinder nicht mehr im Haushalt wohnen, sind häufig bereit, das große Familienhaus zu verkaufen, um sich erneut in das Abenteuer Neubau zu werfen. Dabei entscheiden sie sich bewusst für ein kleineres Wohnobjekt, was ihren Bedürfnissen eher entgegen kommt.

Aber auch immer mehr junge Menschen denken über Wohneigentum nach. Nach einer Umfrage der BHW Bausparkasse planen 30 Prozent der unter 30-Jährigen in nächster Zeit den Erwerb von Wohneigentum ein. In den meisten Fällen kann diese Klientel aber nicht auf allzu große Rücklagen zurückgreifen. Trotz der aktuell niedrigen Zinsen für Baukredite sind auch bei dieser Gruppe preiswerte Lösungen gefragt.

Eine Möglichkeit liegt dabei in einer Upgrade-Bauweise. Neubau-Häuser, die mit der Größe der Familie mitwachsen und die je nach Budget weiter optimiert werden können, finden bei vielen Bauherren Anklang. So kann je nach Bedarf und verfügbaren Finanzrahmen das Haus vergrößert werden. So kann es sich schon finanziell bemerkbar machen, wenn die Bauherren vorerst darauf verzichten, das Obergeschoss komplett auszubauen. Auch ein Dachgeschoss wird zwar in den Hausbau mit einbezogen, aber erst später vollendet. Wenn die Kinder dann beispielsweise einen eigenen Wohnraum benötigen, kann dieser leicht wohnfertig hergestellt werden.

Wohnraum mit Natursteinen gestalten

Vor vielen Millionen Jahren entstanden durch Hitze, Druck und Abkühlung Gesteinsmassen, die in ihrer Farbe und Struktur so vielseitig sind, dass es kaum einen Baustoff gibt, der auf so elegante Art und Weise gestaltendes Element im Wohnbereich sein kann. Vor allem wegen ihrer Funktionalität erfreuen sich Natursteine wir Granit, Schiefer oder Flusskiesel immer größerer Beliebtheit. Aber auch wegen ihrer äußeren Gestalt, die sich nie zu wiederholen scheint, sind Natursteine im Wohnbereich gefragter denn je. Mit Steinen schafft man Exklusivität und Individualität.

Natursteine sind pflegeleicht, robust und strapazierfähig. Vor allem im Nassbereich, ob in Küche oder Bad sind sie nicht mehr wegzudenken. Ganze Waschtische oder Arbeitsplatten können im zeitlosen Steindesign erstellt werden. Die Formen und Strukturen der Oberfläche weisen starke Kontraste auf, die nie langweilig werden. Dennoch fügen sich die Natursteinelemente harmonisch in das Ensemble ein. Auch Duschwände, Ablagen oder Waschbeckenverkleidungen können aus dem Werkstoff gefertigt werden. Gerade im Nassbereich ist vom hygienischen Standpunkt aus gesehen das Steinmaterial sehr zu empfehlen.

Wer glaubt, dass Natursteine nur in Grau- und Weißtönen erhältlich sind, kann sich im Fachhandel eines Besseren belehren lassen. Vom grün des Verde Pavao über das blau des Macauba bis hin zum leuchtenden orange des Coral Spring reicht die Palette. Im Gegensatz zu Edelhölzern, die aus fernen Ländern importiert werden müssen, sind Natursteine regionale Produkte, für die keine langen Transportwege und damit Transportkosten anfallen. Auch die Verarbeitung ist in Händen ausgewiesener Experten sehr unproblematisch.

Ein weiterer Vorteil der Naturprodukte ist, dass sie hundertprozentig verträglich sind. Die Natursteine nehmen keinen Einfluss auf das Raumklima, geben keine Giftstoffe ab und wurden auch nie mit welchen behandelt. Vor allem Allergiker werden dies zu schätzen wissen.

Gewährleistung auch bei Insolvenz des bauausführenden Unternehmens

Ein Haus zu bauen ist eine komplexe Angelegenheit, bei der trotz größter Sorgfalt Fehler passieren können. Wer sein Haus in Eigenleistung aufbaut, muss sich bei baulichen Mängeln selbst in die Pflicht nehmen. Doch die Wenigsten können handwerklich und zeitlich einen Hausbau bewerkstelligen und beauftragen ein Bauunternehmen. Doch auch hier lassen sich Baufehler selten vermeiden. Oft zeigen sich die Folgen einer mangelhaften Bauausführung erst nach Monaten oder Jahren. Damit Bauherren eine Garantie auf ihr neues Haus haben, hat der Gesetzgeber eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren nach Bauabnahme festgelegt.

Entdeckt der Bauherr innerhalb des Zeitraums einen Mangel, kann er ihn bei dem bauausführenden Unternehmen anzeigen und Nachbesserungen verlangen. Ist das Unternehmen umgezogen, insolvent gegangen oder haben sich die Eigentumsverhältnissen verändert, kann das Probleme bereiten. Doch Bauherren müssen nicht verzweifeln, auf dem Schaden bleiben sie in den wenigsten Fällen sitzen. Um das Unternehmen ausfindig zu machen, hilft ein Blick in das Internet oder das Handelsregister, in dem jede Firma mit Sitz verzeichnet ist. Auch ist dort festgehalten, wenn sich die Rechtsform des Unternehmens geändert hat. Für den Bauherren ergeben sich aus diesem, meist aus steuerlichen Gründen, durchgeführten Wechsel keine Nachteile. Denn der Gesetzgeber hat zum Schutz der Bauherren umfangreiche Schutzvorschriften erlassen, so dass die Mängel vom Folgeeunternehmen beseitigt werden müssen.

Auch kann es sein, dass das Bauunternehmen aus Altersgründen nicht weitergeführt wird. Dann wird dies im Handelsregister mit dem Vermerk „Liquidation“ angezeigt. Dies bedeutet, dass die laufenden Geschäftsvorfälle von einem Liquidator zu Ende geführt wreden. An diesen sollten sich Bauherren wenden. Hat das Unternehmen Insolvenz angemeldet, ist nicht alles verloren. Das Unternehmen ist dann zwar wirtschaftlich nicht mehr existent, aber ein Insolvenzverwalter versucht die laufenden Geschäftsvorgänge zu beenden. Allerdings ist dieser bemüht finanzielle Ansprüche Dritter zu befriedigen. Ob da bauliche Mängel als dringend angesehen werden, kann nur von Fall zu Fall bewertet werden. Wer vor Vertragsunterzeichnung das Werk von unabhängigen Bausachverständigen prüfen lässt, hat bessere Chancen auf solche unvorhergesehenen Fälle zu reagieren. Wer nämlich eine Gewährleistungssicherheit vertraglich regelt, ist auf der sicheren Seite.

Stadt! Land! Fluss?

Der Traum von den eigenen vier Wänden ist weit verbreitet. Ob als Altersvorsorge, Wertanlage oder aber einfach nur für einen bequemeren Lebensstil. Viele Leute reizt die Vorstellung in einem eigenen Haus zu wohnen.

(CC BY 2.0) by GoRun 26 – flickr.com

Dabei haben sich generell zwei Typen von Hausbesitzern entwickelt. Der klassische Eigenheimbesitzer spart eine bestimmte Summe an, oder nimmt einen Kredit auf, um sich ein Einfamilienhaus in etwas ruhigerer Wohnlage zu finanzieren. Das Konzept ist vor allem bei Familien sehr beliebt, da in solchen Wohngegenden in der Regel ganze Grundstücke verkauft werden. Dadurch kann an das Haus noch einen Garten, eine Terrasse oder was sich der Besitzer sonst wünscht angeschlossen werden. Die Vorteile liegen auf der Hand. Man hat Ruhe vor der Hektik einer Stadt, hat ein naturnahes Umfeld und viel Platz zum Wohnen. Wer auf ein ruhigeres Leben und den Umgang mit der Nachbarschaft Wert legt, ist mit einem Einfamilienhaus oder einer Doppelhaushälfte gut bedient.

Doch es gibt auch immer mehr Hausbesitzer, die das Leben in der Stadt bevorzugen. Sie sind meistens bereit eine größere Summe in den Bau eines Mehrfamilienhauses zu investieren. Dabei fällt für den überwiegenden Teil an Besitzern eine angemessen große Wohnung ab. Auch diese Variante hat für viele Hausbauer ihren Reiz. Vor allem stehen dabei natürlich die Einnahmen durch die Vermietung der anderen Wohneinheiten im Vordergrund. Sollte ein möglicher Kredit für das Haus abbezahlt sein stehen diese als zusätzliches monatliches Einkommen zur Verfügung. Außerdem übt die Hektik der Stadtregionen auf manche Leute auch ihren Reiz aus. Speziell die gut Verkehrsanbindung sowie die Tatsache, dass sich viele Wege zu Fuß bewältigen lassen ist für Viele ein Grund der Stadt den Vorzug zu geben.

Das eigene Bad mit innovativen Ideen aufmöbeln

Häufig wird das Badezimmer bei der Ausstattung der Wohnung vernachlässigt. Warum eigentlich? Das eigene Zuhause endet nicht an der Badtür: Auch jenseits dieser Schwelle können eine individuelle Einrichtung und viele Designideen rund um das Bad für eine Fortsetzung des eigenen Wohnstils sorgen. Alles für das neue Badezimmer – damit dieser Raum kein Schattendasein mehr führen muss.

Die Wohlfühloase in den eigenen vier Wänden

Das Badezimmer ist natürlich in erster Linie ein sehr praktischer Ort. Tatsächlich verbringen wir im Badezimmer aber auch sehr viel Zeit. Es lohnt sich also, diesen Raum behaglich und einladend zu gestalten. Denn jenseits aller rein praktischen Erwägungen bietet das Bad die Möglichkeit, zur ganz privaten Wohlfühloase und Relaxzone ausgebaut zu werden. Das beginnt mit einer bequemen Sitzmöglichkeit, beispielsweise einem Korbsessel. Das beinhaltet aber auch flauschige Teppiche und geht bis zu Whirlpools, großen Duschen und sogar Saunas. Wer den Platz hat, sollte am Bad nicht sparen – denn hier liegt die Chance für einen Rückzugsraum für regelmäßige Wellness-Momente.

Innovative Design-Ideen für’s Bad

Design im Bad: Hier eröffnen sich zahllose Möglichkeiten. Design-Freunde brauchen das Bad von ihren kreativen Ideen nicht auszusparen: Die Zeiten der langweiligen, reinweißen Standard-Bäder sind vorbei. Heute steht alles für das neue Badezimmer zur Verfügung. Fliese oder nicht – diese Frage kann heute offen diskutiert werden. Es stehen unzählige Farben und Formen von Fliesen zur Auswahl. Besonders in ist aber auch das getünchte Bad. Viel Auswahl gibt es auch bei den Sanitär-Einbauten, die auch hohen ästhetischen Ansprüchen genügen. Wer die Einbauten nicht ändern kann, der kann auf Design-Accessoires zurückgreifen, die auch die kleinste Nasszelle aufwerten. Viel kann zum Beispiel erreicht werden mit einer einheitlichen Linie von Armaturen oder Handtuchhaltern, Mülleimern und Seifenspendern. Auch kleine Bäder in Mietwohnungen stehen für diese Accessoires zur Verfügung.

Warum verzichten auf eine durchdachte und individuelle Gestaltung des Badezimmers? Egal, ob neu gebaut und das Bad von vornherein als Wellness-Bereich konzipiert wird oder ein vorhandenes Bad aufgewertet werden soll: Zahllose Ideen und Accessoires bieten alles für das neue Badezimmer, was sich Individualisten und Design-Freunde wünschen können. Es ist Zeit, das Bad aufzumöbeln!

Aus Alt mach Neu – Der Wohngedanke für die Küche

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Die Küche ist ohne Frage der Mittelpunkt der Wohnung. Jedes wirklich gute Gespräch beginnt hier und jede Party findet hier ihren Ausgang. Um der Küche Persönlichkeit und Geschichte zu verleihen ist ein altes Möbel mit Geschichte perfekt geeignet.
In Frage kommt beispielsweise eine alte Vitrine vom Flohmarkt oder das alte  Küchenbuffet vom Dachboden. Geschmackvoll aufgearbeitet wird aus dem alten Stück das neue Highlight der Küche.

Wer passt zu Wem

Das neue Gesicht des alten Möbelstücks ist abhängig  von Form und Farbe des Möbels und dem Stil der Küche.
Zu einer hellen weißen Landhausküche beispielsweise passt ein Möbel von schlichter Form welches im bunten Pastell gehalten ist. Eine moderne gradlinige Küche hingegen wird durch ein Möbel mit einer aufwendigen Form und Schnitzereien aufgewertet und gewinnt an Persönlichkeit. Das verspielte Möbel sollte in einem schlichten modernen grau oder weiß gestrichen werden, so kommt die Form besonders gut zur Geltung.

Grundsätzlich gilt in diesem Fall, dass Kontraste sich gut vertragen.

Das Innenleben

Vor allem bei Möbeln mit Glasfronten, sollte der Innenraum des Möbels ansprechend gestaltet sein.
Bei farbig lackierten Möbeln wirkt es besonders geschmackvoll und interessant, wenn der Innenraum in einer passenden anderen Farbe lackiert ist. Eine schöne Alternative ist schön gemustertes Schrankpapier.

Das Beste aus Tradition und Moderne

Alexander Rochau – Fotolia

In einer Zeit, in der Effektivität und Leistung die wichtigsten Attribute sind, werden Werte wie Langlebigkeit, Tradition und Persönlichkeit in den Hintergrund gedrängt.
Essen aus der Mikrowelle und Möbel vom Band sind Standard.
Wer keine Zeit zum Kochen hat, braucht auch keine besondere Küche.
Was dabei an Stabilität verliert, ist das Zuhause, der Ruheort und Geburtsort der Kreativität. Denn die Küche ist der Mittelpunkt jeden Zuhauses, schon seit Generationen.

Wer im Heute effektiv leben will muss auf Werten von Gestern aufbauen, um ein solides Fundament zu gewährleisten. Eine gut eingerichtete Küche, die zum Aufenthalt einlädt ist ein Muss. Jedoch sind die Anforderungen an eine Küche Heute andere als zu den Zeiten der Großeltern. Eine gute Küche vereint Gemütlichkeit, Design und Funktionalität.
Sie sollte die Möglichkeit bieten ein gutes Essen möglichst Zeitsparend zubereiten zu können und doch in der Lage sein die Freunde, die zum gemeinsamen Kochen am Wochenende vorbeikommen unterzubringen.

Kücheninseln sind wahre Zauberkünstler, um viele Köche zusammenzubringen. Kreative Ideen wie eine selbstgestaltete Wand für Küchenutensilien, verleihen der Küche nicht nur Persönlichkeit , sondern lassen die täglichen Routinen zum Kinderspiel werden. Mit klassischem Wachstuch bespannte Regalböden, lassen sich hervorragend sauber halten und schlagen in neuem Design eine Brücke aus der Vergangenheit in die Moderne.

Mietkaution

Es ist sehr üblich, dass der Mieter bei Abschluss des Mietvertrages eine Kaution an den Vermieter zahlt. Es ist aber keineswegs automatisch Pflicht, eine Kaution zu hinterlegen. Die Vereinbarung für die Kaution muss schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden, damit sie rechtsgültig ist und der Mieter bei Auszug auch einen Anspruch auf die Rückzahlung hat, ohne eine Klausel im Mietvertrag sollte deshalb keine Kaution gezahlt werden.
Mit der Mietkaution sichert der Vermieter sich ab, bei Schäden oder Mängeln an der Wohnung, die durch den Mieter entstanden sind, nicht auf den entstandenen Kosten der Reparatur sitzen zu bleiben. Die Höhe dieser Kaution kann zwischen Mieter und Vermieter ausgehandelt werden, darf gesetzlich jedoch nicht mehr als drei Monatsmieten ohne Nebenkosten betragen, üblich sind in der Regel zwei Monatsmieten. Der Mieter hat die Möglichkeit, die vereinbarte Summe der Mietkaution in drei Raten an den Vermieter zu zahlen, die erste ist bei Beginn des Mietverhältnisses fällig, viele Vermieter verlangen sie bereits bei Unterzeichnung des Mietvertrags. Auch die Zahlung des Betrags sollte in jedem Fall schriftlich festgehalten und Unterzeichnet werden, als Beweis für die tatsächliche Übergabe und Einhaltung des Mietvertrags.
Der Vermieter ist dann dazu verpflichtet, die Mietkaution für die Länge des Mietverhältnisses auf einem gesonderten Konto (Kautionskonto) zu üblichen Konditionen anzulegen. Möchte er oder der Mieter es anders anlegen (zum Beispiel auf seinem Sparbuch mit Sperrvermerk oder einer Bürgschaft) muss dies einvernehmlich geschehen. Mit der jährlichen Abrechnung der Nebenkosten sollte der Mieter dann auch einen Beleg über die Mietkaution erhalten.
Beim Auszug dann wird anhand des Wohnungsübergabeprotokolls festgehalten, welche Mängel noch zu beheben sind und wie viel der Mieter von seiner Kaution zurück erhält. Der Vermieter muss ihm auch für die Mietdauer angefallenen Zins und Zinseszins der Kaution zurück zahlen. Für die letzte Abrechnung der Nebenkosten kann der Vermieter jedoch einen angemessenen Teil der Mietkaution vorerst einbehalten und dann verrechnen.

Das richtige Grundstück finden

Der erste wichtige Schritt auf dem Weg zum Eigenheim ist das Finden des richtigen Grundstücks. Von ihm hängt sehr vieles ab, wahrscheinlich mehr als den meisten lieb ist.

Als erstes ist es die Lage, die das Baugrundstück kennzeichnet. Wer ein Haus baut möchte sich fest niederlassen und hat oft nicht mehr wie in einer Mietwohnung die Möglichkeit, jederzeit umzuziehen. Die Verkehrsanbindung und Örtliche Versorgung muss gegeben sein, wer Kinder hat möchte Kindergärten und Schulen in der Nähe wissen, andere legen Wert auf Einkaufsmöglichkeiten oder aber eine ländliche Umgebung. Jeder muss also ein Grundstück in der Lage finden, mit der er sich zufrieden geben kann, Kompromisse bleiben in den seltensten Fällen aus.

Als zweiter Punkt gilt dann die Größe des Grundstücks und natürlich der aus Lage und Größe errechnete Preis. Einer möchte nur eine kleine Terrasse und nicht viel Garten haben, den der pflegen muss. Andere wiederum träumen davon, ihren grünen Daumen im eigenen Garten so richtig ausleben zu können oder wollen genügend Platz für ein kleines Fußballspiel daheim haben. Vor allem in städtischen Gebieten sind die Grundstücke meist sehr klein und der Quadratmeterpreis steigt. In ländlicher Regionen hingegen sind auch sehr große Grundstücke recht günstig zu kaufen.

Ebenfalls wichtig für die Entscheidung zum Kauf eines Grundstücks sind die damit verbundenen Bauauflagen, denn nicht überall kann man genau so bauen wie man es sich wünscht. Eckpunkte wie die Zahl der Geschosse, Drempelhöhe und zu bebauende Flächen sind oftmals genau durch das Bauamt festgelegt. Wenn man schon genaue Vorstellungen von seinem Traumhaus hat sollten deshalb die Bauauflagen immer mit einem Fachmann (zum Beispiel dem Architekten) durchgesprochen werden, bevor eine Entscheidung fällt.

Ein weiteres Problem kann sein, dass inzwischen viele Grundstücke an Bauträger gebunden sind. Zwar kann man sich aus diesen Bindungen oft freikaufen, der Preis liegt aber selten unter 10.000€. Für Bauherren, die gerne viel selber Bauen möchten oder aber sich einen anderen Bauträger ausgesucht haben kann dies ärgerlich und teuer werden.

Die Suche nach dem idealen Grundstück, auf dem man seinen Traum von Eigenheim verwirklicht, kann deshalb auch gerne ein paar Monate in Anspruch nehmen. Die Entscheidung will immer gut überlegt sein, viel ändern kann man an seinem Grundstück hinterher schließlich nicht mehr. Das Vergleichen von Angeboten im Internet, beim Makler, der Stadt und Banken, aber auch bei Privatleuten und in Zeitungen kann sich durchaus lohnen.

Ein Umzug ist oft Anlass von Streit

Wer umzieht, muss viele Situationen meistern, die schon an den Nerven zerren können. Bevor der finale Tag ansteht, muss eine neue Wohnung in den Stellenanzeigen oder in Online-Portalen gesucht werden, Makler angerufen und Besichtigungstermine organisiert werden. Später kommen Behördengänge und Ummeldungen bei Kabel- und Telefonbetreibern hinzu. Die Einrichtung der neuen Wohnung kostet Geld, in den meisten Fällen werden die Wände nach eigenen Vorstellungen gestaltet. Und wenn man sich dann nur noch auf die neue Wohnung freut und es kaum erwarten kann, die alte zu verlassen, führen Diskussionen mit dem alten Vermieter oft zu Streit. In einer angespannten Situation das Wenigste, was man gebrauchen kann.

Die meisten Probleme, die dann auch zu Rechtsstreiten führen können, entstehen bei der Frage der Schönheitsreparaturen. In allen Mietverträgen ist eine Klausel enthalten, die den Mieter zu kleinen Schönheitsreparaturen am Wohnobjekt verpflichtet. Doch sind diese in den meisten Fällen unwirksam. Sind im Mietvertrag Fristen festgehalten, die eine Renovierung in bestimmten Abständen vorschreibt, ist das unzulässig. Auch wenn der Mieter vor Ablauf dieser Fristen die Wohnung aufgibt und die Wohnung nicht übermäßig abgewohnt ist, muss der Mieter nicht renovieren. Sind im Mietvertrag laufende Schönheitsreparaturen vorgesehen, kann dem Mieter nicht auch noch eine Auszugsrenovierung auferlegt werden. Laut Urteil des Bundesgerichtshofes ist eine Kombination beider Pflichten für den Mieter nicht zumutbar (BGH VIII ZR 335/02).

Auch die Frage, wer für Schäden am Umzugstag haftet, birgt Konfliktpotenzial. Wird eine Umzugsfirma beauftragt, werden in den meisten Fällen alle entstandenen Schäden von deren Versicherung abgedeckt. Wie verhält es sich aber, wenn Freunde und Bekannte helfen oder Hilfskräfte engagiert werden. Treten dann Schäden am Mobiliar auf, ist das zwar ärgerlich, eine Haftung gegenüber dem Ausziehenden liegt nicht vor. Nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz können die Helfer in Haftung genommen werden. Werden bei dem Umzug Sachwerte von Dritten beschädigt, tritt in den meisten Fällen die Haftpflichtversicherung des Verursachers ein. Wer sein Eigentum beim Umzug vor Beschädigungen schützen will, ist mit einer Gegenstandsversicherung gut beraten.